Negative, unzu­lässige Be­wertungen löschen lassen - Kosten und Festpreise

Was kostet es, eine unzulässige Bewertung löschen zu lassen? Die Ersteinschätzung Ihrer Bewertung ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns nach der Prüfung mit der außergerichtlichen Beanstandung beauftragen – zu transparenten Festpreisen, die vor der Beauftragung feststehen.

Hier finden Sie unsere wichtigsten Kostenmodelle, zusammengefasst, für die außergerichtliche Prüfung und Beanstandung unzulässiger Online-Bewertungen bei den jeweiligen Plattformen – transparent, nachvollziehbar und vor einer Beauftragung klar eingeordnet.

Transparente Honorargestaltung

Prüfen
Einordnen
Bearbeiten

Zuerst kostenfrei prüfen lassen, dann entscheiden

Wir nennen Ihnen die Kosten, bevor Sie sich entscheiden – wir werden außergerichtlich erst tätig, wenn Sie uns beauftragen.

Was unsere Ersteinschätzung umfasst

Wichtig zu wissen

Unsere transparenten Kostenmodelle für außergerichtliche Bewertungsfälle

Die folgenden Honorarkosten gelten für die außergerichtliche Prüfung und Beanstandung von Online-Bewertungen. 

Kleingewerbe
Einzelfall

46,50 € ¹

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)

Inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

Pauschalhonorar
Einzelfall

150,00 € ²

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

Inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Zum Netto-Betrag kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

3er-Bewertungs­­kontingent
für 12 Monate

390,00 € ³

für 3 Bewertungen / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.)

Inklusive:

³ 130,00 € zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Zum Netto-Betrag kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Bei wiederkehrendem Bedarf, einer größeren Anzahl von Beanstandungen oder laufendem Monitoring erstellen wir Ihnen ein passendes individuelles Angebot.

Was ist im außergerichtlichen Vorgehen enthalten?

Im Sinne einer transparenten Honorargestaltung haben wir den Leistungsumfang für Sie klar definiert.

Enthalten

Nicht enthalten

Von der Ersteinschätzung zur Beanstandung

Zuerst prüfen wir für Sie. Danach entscheiden Sie in Ruhe über eine Beauftragung von Comclair Legal®

Bewertung übermitteln

Sie senden uns den Link/ Screenshot zur Bewertung  und schildern kurz den Sachverhalt.

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen für Sie, ob rechtliche Ansatzpunkte für ein Vorgehen bestehen können und nennen Ihnen die Kosten.

Rückmeldung per E-Mail

Sie erhalten unsere Ersteinschätzung – ohne weitere Verpflichtung.

Außergerichtliche Bearbeitung

Nach Ihrer Beauftragung beanstanden wir die Bewertung für Sie gegenüber der Plattform. 

Warum es keine pauschale Erfolgsgarantie gibt

Ob eine Bewertung entfernt wird, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb sagen wir Ihnen vorab ehrlich, wie Ihre Aussichten stehen. Ob ein Löschungsantrag Erfolg hat, unterliegt einer differenzierten Prüfung. Hierbei spielen neben dem konkreten Bewertungstext auch die spezifischen Plattformvorgaben und die einschlägige Rechtsprechung eine entscheidende Rolle.

Wann ein Vorgehen naheliegen kann

Wann ein Vorgehen weniger sinnvoll sein kann

Häufige Fragen zu Kosten und Beauftragung

Die Ersteinschätzung jeder einzelnen Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Die außergerichtliche Beanstandung beginnt bei 46,50 €¹ netto für einfach gelagerte Fälle; der reguläre Einzelfall liegt bei 150 €² netto. Den Preis steht vor der Beauftragung fest.

Ja. Wir prüfen Ihre Bewertung kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, ob ein außergerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheint. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns anschließend beauftragen.

Das Pauschalhonorar von 150 €² netto gilt für reguläre außergerichtliche Bewertungsfälle – also den Standardfall der anwaltlichen Prüfung und Beanstandung einer Bewertung gegenüber dem Plattformbetreiber.

Der reduzierte Einstiegspreis kommt bei besonders einfach gelagerten Kleingewerbe-Einzelfällen in Betracht, etwa bei einer einzelnen 1-Stern-Google-Bewertung ohne Text, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Eine Entfernung kann nicht garantiert werden. Die außergerichtliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Prüfung, Beanstandung, Korrespondenz und Verfahrensüberwachung. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Plattform beziehungsweise im Streitfall bei den zuständigen Stellen.

Nein. Die genannten Preise gelten ausschließlich für das außergerichtliche Vorgehen. Ein gerichtliches Verfahren wäre gesondert zu vereinbaren; wir besprechen das vorab transparent mit Ihnen.

Nein. Der Festpreis für die außergerichtliche Beanstandung steht vor der Beauftragung fest. Zusätzliche Leistungen – etwa laufendes Monitoring oder ein gerichtliches Vorgehen – vereinbaren wir nur nach ausdrücklicher Absprache mit Ihnen.

Bewertung einreichen und Kosten vorab klären

Comclair Legal®

c/o Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.

Alstertor 17, 20095 Hamburg

Reichen Sie die betroffene Bewertung ein. Nach der Prüfung erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und ein transparentes Angebot über das für Sie passende Kostenmodell – erst dann entscheiden Sie über eine Beauftragung.

Transparente Honorarstruktur für Einzelvorgänge und individuelle Konstellationen.

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