- Kosten & Leistungsumfang
Negative, unzulässige Bewertungen löschen lassen - Kosten und Festpreise
Was kostet es, eine unzulässige Bewertung löschen zu lassen? Die Ersteinschätzung Ihrer Bewertung ist kostenfrei. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns nach der Prüfung mit der außergerichtlichen Beanstandung beauftragen – zu transparenten Festpreisen, die vor der Beauftragung feststehen.
Hier finden Sie unsere wichtigsten Kostenmodelle, zusammengefasst, für die außergerichtliche Prüfung und Beanstandung unzulässiger Online-Bewertungen bei den jeweiligen Plattformen – transparent, nachvollziehbar und vor einer Beauftragung klar eingeordnet.
Transparente Honorargestaltung
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Einordnen
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- Ersteinschätzung: kostenfrei und unverbindlich
- Außergerichtliche Beanstandung ab 46,50 €¹ netto
- Pauschalhonorar Einzelfall: 150,00 €² netto
- 3er-Kontingent für mehrere Bewertungen möglich
- Kein Kostenrisiko für Sie bei der Erstschätzung
Zuerst kostenfrei prüfen lassen, dann entscheiden
Wir nennen Ihnen die Kosten, bevor Sie sich entscheiden – wir werden außergerichtlich erst tätig, wenn Sie uns beauftragen.
Was unsere Ersteinschätzung umfasst
- Sichtung der eingereichten Bewertung
- erste rechtliche Einordnung der Angreifbarkeit
- Einschätzung, ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheinen kann
- Hinweis auf mögliche Kosten bei anschließender Beauftragung
Wichtig zu wissen
- Unsere Ersteinschätzung bietet Ihnen eine fundierte Orientierung, stellt jedoch keine pauschale Erfolgsgarantie dar.
- Nicht jede negative Bewertung ist rechtlich unzulässig.
- Maßgeblich sind Inhalt, Kontext, Plattform und Einzelfall.
- Wir werden gegenüber den Plattformbetreibern erst für Sie tätig, wenn Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.
Unsere transparenten Kostenmodelle für außergerichtliche Bewertungsfälle
Die folgenden Honorarkosten gelten für die außergerichtliche Prüfung und Beanstandung von Online-Bewertungen.
Kleingewerbe
Einzelfall
46,50 € ¹
pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)
- einfach gelagerter Fall bspw. einzelner 1-Stern-Google-Bewertung ohne Begründung
- ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt
Inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.
Pauschalhonorar
Einzelfall
150,00 € ²
pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)
- für einzelne außergerichtliche Beanstandungen
Inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Zum Netto-Betrag kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).
3er-Bewertungskontingent
für 12 Monate
390,00 € ³
für 3 Bewertungen / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.)
- für 3 außergerichtliche Beanstandungen
- nutzbar innerhalb von 12 Monaten
- Preisvorteil gegenüber dem Einzelfall
Inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
³ 130,00 € zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Zum Netto-Betrag kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).
Individuelle Angebote auf Nachfrage
Bei wiederkehrendem Bedarf, einer größeren Anzahl von Beanstandungen oder laufendem Monitoring erstellen wir Ihnen ein passendes individuelles Angebot.
Was ist im außergerichtlichen Vorgehen enthalten?
Im Sinne einer transparenten Honorargestaltung haben wir den Leistungsumfang für Sie klar definiert.
Enthalten
- rechtliche Prüfung der Bewertung
- Prüfung des mitgeteilten Sachverhalts
- anwaltliches Aufforderungsschreiben an die Plattform
- Begleitung des Verfahrens bis zur Plattformentscheidung
- Rückmeldung zum Ergebnis
Nicht enthalten
- gerichtliche Verfahren
- einstweilige Verfügungen oder Klagen
- Maßnahmen außerhalb des konkreten Falles
- fortlaufendes Monitoring ohne gesonderte Vereinbarung
- weitere Beanstandungen außerhalb des vereinbarten Umfangs
Von der Ersteinschätzung zur Beanstandung
Zuerst prüfen wir für Sie. Danach entscheiden Sie in Ruhe über eine Beauftragung von Comclair Legal®
Bewertung übermitteln
Sie senden uns den Link/ Screenshot zur Bewertung und schildern kurz den Sachverhalt.
Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Wir prüfen für Sie, ob rechtliche Ansatzpunkte für ein Vorgehen bestehen können und nennen Ihnen die Kosten.
Rückmeldung per E-Mail
Sie erhalten unsere Ersteinschätzung – ohne weitere Verpflichtung.
Außergerichtliche Bearbeitung
Nach Ihrer Beauftragung beanstanden wir die Bewertung für Sie gegenüber der Plattform.
Warum es keine pauschale Erfolgsgarantie gibt
Ob eine Bewertung entfernt wird, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb sagen wir Ihnen vorab ehrlich, wie Ihre Aussichten stehen. Ob ein Löschungsantrag Erfolg hat, unterliegt einer differenzierten Prüfung. Hierbei spielen neben dem konkreten Bewertungstext auch die spezifischen Plattformvorgaben und die einschlägige Rechtsprechung eine entscheidende Rolle.
Wann ein Vorgehen naheliegen kann
- kein nachvollziehbarer Kundenkontakt
- Fake-Bewertung oder Bewertung durch Dritte
- unwahre Tatsachenbehauptungen
- beleidigende oder rufschädigende Inhalte
- Bewertungen durch Ex-Mitarbeiter oder Bewerber
Wann ein Vorgehen weniger sinnvoll sein kann
- erkennbare echte Kundenerfahrung
- überwiegend zulässige Meinungsäußerung
- kein belastbarer Gegenbeleg
- reputativ sinnvollere öffentliche Antwort
- unzureichende Angaben zum Sachverhalt
Häufige Fragen zu Kosten und Beauftragung
Was kostet es, eine Bewertung löschen zu lassen
Die Ersteinschätzung jeder einzelnen Bewertung ist kostenlos und unverbindlich. Die außergerichtliche Beanstandung beginnt bei 46,50 €¹ netto für einfach gelagerte Fälle; der reguläre Einzelfall liegt bei 150 €² netto. Den Preis steht vor der Beauftragung fest.
Ist die Ersteinschätzung wirklich kostenfrei?
Ja. Wir prüfen Ihre Bewertung kostenlos und unverbindlich und sagen Ihnen, ob ein außergerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheint. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns anschließend beauftragen.
Wann gilt das Pauschalhonorar von 150,00 €² netto?
Das Pauschalhonorar von 150 €² netto gilt für reguläre außergerichtliche Bewertungsfälle – also den Standardfall der anwaltlichen Prüfung und Beanstandung einer Bewertung gegenüber dem Plattformbetreiber.
Wann ist das Einstiegshonorar von 46,50 €¹ netto möglich?
Der reduzierte Einstiegspreis kommt bei besonders einfach gelagerten Kleingewerbe-Einzelfällen in Betracht, etwa bei einer einzelnen 1-Stern-Google-Bewertung ohne Text, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Was passiert, wenn die Plattform die Bewertung nicht entfernt?
Eine Entfernung kann nicht garantiert werden. Die außergerichtliche Tätigkeit umfasst die rechtliche Prüfung, Beanstandung, Korrespondenz und Verfahrensüberwachung. Die Entscheidung liegt letztlich bei der Plattform beziehungsweise im Streitfall bei den zuständigen Stellen.
Sind gerichtliche Schritte im Honorar enthalten?
Nein. Die genannten Preise gelten ausschließlich für das außergerichtliche Vorgehen. Ein gerichtliches Verfahren wäre gesondert zu vereinbaren; wir besprechen das vorab transparent mit Ihnen.
Gibt es Zusatzkosten?
Nein. Der Festpreis für die außergerichtliche Beanstandung steht vor der Beauftragung fest. Zusätzliche Leistungen – etwa laufendes Monitoring oder ein gerichtliches Vorgehen – vereinbaren wir nur nach ausdrücklicher Absprache mit Ihnen.
Bewertung einreichen und Kosten vorab klären
Comclair Legal®
c/o Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.
Alstertor 17, 20095 Hamburg
Reichen Sie die betroffene Bewertung ein. Nach der Prüfung erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und ein transparentes Angebot über das für Sie passende Kostenmodell – erst dann entscheiden Sie über eine Beauftragung.
Transparente Honorarstruktur für Einzelvorgänge und individuelle Konstellationen.

