Google-Bewertung löschen lassen – wann eine anwaltliche Beanstandung in Betracht kommt

Nicht jede negative Google-Bewertung ist unzulässig. Maßgeblich ist, ob die Bewertung rechtliche Grenzen überschreitet oder aus anderen Gründen einer Beanstandung zugänglich ist. Comclair Legal® unterstützt Unternehmen, Praxen und Selbständige bei der rechtlichen Einordnung und – nach Auftragserteilung – bei der außergerichtlichen Bearbeitung des Bewertungsfalls

Kostenlose Ersteinschätzung des eingereichten Bewertungsfalls. Nach Auftragserteilung: außergerichtliche Bearbeitung zum Pauschalhonorar von 150 € zzgl. MwSt. für eine Bewertungsbeanstandung.

Ausschließlich für Unternehmen, Praxen und Selbständige • Keine pauschalen Löschversprechen • Klare anwaltliche Einordnung • Vertrauliche Mandatsführung

Google-Bewertungen

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Nicht jede Google-Bewertung ist rechtlich angreifbar

Entscheidend ist nicht, ob eine Bewertung geschäftlich belastet, sondern ob sie die rechtlichen Grenzen zulässiger Kritik überschreitet.

Einordnung

Wer eine Google-Bewertung löschen lassen möchte, braucht eine saubere anwaltliche Prüfung. Eine negative Bewertung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil sie als unfair empfunden wird oder geschäftlich nachteilig wirkt. 

Maßgeblich ist vielmehr, ob sie rechtliche Grenzen überschreitet oder aus anderen Gründen einer Beanstandung zugänglich ist.

Comclair Legal® prüft im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, ob Anhaltspunkte für eine rechtliche Angreifbarkeit bestehen und ob eine außergerichtliche Bearbeitung gegenüber der Plattform angezeigt erscheint.

Wann eine rechtliche Prüfung angezeigt sein kann

Ob eine Google-Bewertung beanstandet werden kann, hängt von Inhalt, Kontext und tatsächlicher Einordnung des Einzelfalls ab.

Fehlender nachvollziehbarer Kundenkontakt

Fehlt ein erkennbarer Bezug zu einem tatsächlichen Geschäftsvorgang, kann eine Beanstandung besonders naheliegen.

1-Stern-Bewertung ohne Text

Auch knappe Bewertungen sind nicht automatisch unzulässig. Sie können im Einzelfall jedoch rechtlich prüfungsbedürftig sein.

Unwahre Tatsachen­behauptungen

Konkrete falsche Behauptungen sind rechtlich anders zu beurteilen als bloße Werturteile.

Schmähkritik oder Formalbeleidigung

Auch im Rahmen von Google-Bewertungen gelten rechtliche Grenzen zulässiger Kritik.

Ex-Mitarbeiter oder betriebsfremde Dritte

Hier kommt es auf Inhalt, Tatsachenkern und Zusammenhang der Äußerung an.

Auffällige oder wiederkehrende Muster

Mehrere ähnliche oder besonders auffällige Bewertungen können eine strukturierte Betrachtung erforderlich machen.

Häufige Falltypen im Umfeld von Google-Bewertungen

Unser Ansatz

Comclair Legal® steht nicht für eine schematische Bearbeitung beliebiger Bewertungen. Am Anfang steht vielmehr die Frage, ob die beanstandete Google-Bewertung rechtlich angreifbar erscheint und ob eine außergerichtliche Bearbeitung sachlich und rechtlich sinnvoll ist.

Vor einer Beauftragung erfolgt daher zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung des eingereichten Bewertungsfalls. Erst nach Auftragserteilung beginnt die konkrete anwaltliche Tätigkeit gegenüber der Plattform.

Was die kostenlose Ersteinschätzung und die außergerichtliche Bearbeitung umfassen

Kostenlose Ersteinschätzung

Transparente Preisstruktur

Außergerichtliche Bearbeitung: 150 € ²

nach Auftragserteilung zzgl. MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

Leistungsumfang

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

So verläuft die Bearbeitung eines Google-Bewertungsfalls

Klare Trennung zwischen kostenloser Ersteinschätzung und beauftragter anwaltlicher Tätigkeit.

1

Bewertung übermitteln

Sie senden den Link zur Bewertung, einen Screenshot, den Bewertungstext und wesentliche Hintergrund­informationen.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen auf erster Grundlage, ob Anhaltspunkte für eine rechtliche Angreifbarkeit bestehen.

3

Auftragserteilung

Sofern eine außergerichtliche Bearbeitung angezeigt erscheint und von Ihnen gewünscht wird, wird der Fall beauftragt.

4

Außergerichtliche Bearbeitung

Nach Auftragserteilung erfolgt die konkrete anwaltliche Tätigkeit gegenüber Google bzw. der Plattform.

5

Verfahrensüberwachung

Wir überwachen den Fortgang des Verfahrens und halten Sie über Reaktionen und weitere Schritte auf dem Laufenden.

Warum eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein kann

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob eine Bewertung geschäftlich unerwünscht ist, sondern ob sie rechtlich angreifbar ist.

Rechtliche Einordnung statt vorschneller Eskalation

Eine anwaltliche Prüfung kann helfen, zwischen hinzunehmender Kritik und angreifbarer Bewertung zu unterscheiden und aussichtslose Schritte zu vermeiden.

Strukturierte Bearbeitung gegenüber der Plattform

Mit anwaltlichen Aufforderungsschreiben, außergerichtlicher Korrespondenz und aktiver Verfahrensüberwachung wird der Vorgang strukturiert und nachvollziehbar geführt.

Häufige Fragen zur Beanstandung von Google-Bewertungen

Kurze Einordnung der wichtigsten Themen rund um Ersteinschätzung, Beauftragung und außergerichtliche Bearbeitung.

Nein. Nicht jede negative Google-Bewertung ist rechtlich angreifbar. Maßgeblich ist stets die rechtliche Einordnung des Einzelfalls.

Nein. Auch eine knappe Bewertung ist nicht automatisch unzulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall rechtlich prüfungsbedürftig sein.

Nach Auftragserteilung beginnt die außergerichtliche Bearbeitung des Falls, insbesondere durch anwaltliche Aufforderungsschreiben an die Plattform, außergerichtliche Korrespondenz und aktive Verfahrensüberwachung.

Erst mit Auftragserteilung zur außergerichtlichen Bearbeitung des Bewertungsfalls.

Ja. In geeigneten Konstellationen kann auch eine weitergehende Einordnung, ein Reputations-Audit oder im Rahmen laufender Betreuung eine sachgerechte Reaktionsstrategie sinnvoll sein.

Lassen Sie prüfen, ob Ihre Google-Bewertung rechtlich angreifbar ist

Comclair Legal®

c/o Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.

Alstertor 17, 20095 Hamburg

Wenn eine Google-Bewertung Ihr Unternehmen, Ihre Praxis oder Ihre berufliche Tätigkeit belastet, kann eine kostenlose Ersteinschätzung klären, ob eine außergerichtliche Bearbeitung in Betracht kommt.

Nach Auftragserteilung: außergerichtliche Bearbeitung des Bewertungsfalls zum Pauschalhonorar von 150 € zzgl. MwSt.

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