Unzulässige Bewertungen löschen lassen
Ob Google, Amazon, TripAdvisor, Booking.com, Trustpilot, Jameda, Kununu oder andere Bewertungsplattformen – wir prüfen Ihre Situation und unterstützen Sie dabei, unzulässige Bewertungen entfernen zu lassen und Ihre digitale Reputation zu schützen.
Mit Comclair Legal® kombiniert Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth anwaltliche Durchsetzungskraft mit einem digitalen Workflow, um bestehende Ansprüche schnell und effizient rechtlich durchsetzen zu können, entstandene Rechtsverletzungen zu beseitigen und weiteren Schaden abzuhalten.
* Ob ein Anspruch auf Entfernung einer Bewertung im Internet besteht, richtet sich nach dem Ergebnis einer rechtlichen Prüfung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Plattformrichtlinien. Eine pauschale Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da die Entscheidung von der individuellen Sach- und Rechtslage abhängt.
Sie erfahren in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob eine Beanstandung der Bewertung in Ihrem Fall aussichtsreich ist.
Reputation
Kosten und Leistungsumfang auf einen Blick
Pauschalhonorar pro Einzelfall:
150,00 € *
zzgl. MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)
Wir legen Wert auf eine klare und nachvollziehbare Abrechnung unserer Leistungen. Für die außergerichtliche Prüfung und Beanstandung von Bewertungen berechnen wir ein Pauschalhonorar (vgl. § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [RVG]). Dies ermöglicht Ihnen eine verlässliche Budgetplanung von Beginn an.
Inklusive:
Vertiefte Prüfung: Rechtliche Analyse der Bewertung sowie Abgleich mit den spezifischen Richtlinien der jeweiligen Plattform.
Anwaltliches Aufforderungsschreiben: Erstellung und Versand eines rechtlich fundierten und substantiierten anwaltlichen Aufforderungsschreibens an den Plattformbetreiber zur Entfernung der Bewertung.
Korrespondenz mit dem Plattformbetreiber: Die gesamte außergerichtliche Kommunikation mit dem Plattformbetreiber ist abgedeckt.
Aktive Verfahrensüberwachung: Wir kontrollieren die gesetzten Fristen, prüfen eingehende Rückmeldungen des Betreibers und informieren Sie unmittelbar über das Ergebnis.
* Der Preis versteht sich als Netto-Angabe. Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension, ohne dass zusätzliche Auslagenpauschalen anfallen. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Pauschalbasis für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichenVergütung).
Spezialisierter Rechtsbeistand für die Beanstandung von unzulässigen Online-Bewertungen
Rechtliche Prüfung und Beanstandung unzulässiger Rezensionen auf Portalen wie z. B. Google, Amazon, Trustpilot, HolidayCheck oder Airbnb.
Digitale Reputation
Ein guter Ruf wird heute maßgeblich digital durch Bewertungen im Internet bestimmt – wir setzen uns aktiv für den Schutz Ihrer Reputation ein.
Ob Gastronom, Hotelier oder sonstiger lokaler Dienstleister bei Google, als Arbeitgeber auf Kununu oder als (Online-)Händler bei Amazon oder Trustpilot: Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt heute maßgeblich von Ihrer Online-Reputation und der Wahrnehmung Ihres Unternehmens im Internet ab. Negative, unzulässige Bewertungen haben meist unmittelbare Auswirkungen darauf. Bewertungen sollen die Erfahrung von Kunden widerspiegeln. Doch die Freiheit zur Meinungsäußerung endet dort, wo Ihre Rechte verletzt werden oder unwahre Tatsachen behauptet werden.
Als spezialisierte Kanzlei unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth setzen wir nicht auf Standardprozesse, sondern auf eine gezielte anwaltliche Intervention im Einzelfall mit juristisch fundiertem Background und umfassender Erfahrung in der wirtschaftsrechtlichen Vertretung von Unternehmensinteressen.
Fairness ist unser Ansporn.
Wir kennen die feinen Unterschiede in den Richtlinien der Portale sowie die einschlägige Rechtsprechung genau. Unser Anspruch ist es, für unsere Mandanten unzulässige Inhalte gezielt zu beanstanden, um Ihr Unternehmen vor wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.
Als Wirtschaftskanzlei beraten wir seit vielen Jahren Unternehmen verschiedenster Branchen und unterschiedlicher Größe (vom Einzelkaufmann bis zum börsennotierten und international tätigen Konzern) fundiert und branchenfokussiert. Unser Ziel ist es, die Authentizität und Integrität Ihrer digitalen Reputation rechtssicher zu wahren.
Digitale Reputation: Anwaltlicher Beistand gegen unzulässige Bewertungen
Beanstandung und anwaltliche Aufforderung zur Entfernung unzulässiger Einträge bei Google, TripAdvisor, Kununu, Amazon, Trustpilot u. v. m.
Google-Rezensionen: Unzulässige Einträge löschen lassen
Schützen Sie Ihr lokales Ranking! Wir prüfen die Zulässigkeit Ihrer Rezensionen und machen Ansprüche auf Löschung – etwa bei Fake-Bewertungen, unwahren Tatsachen oder Schmähkritik – juristisch fundiert für Sie geltend. Unser Fokus liegt dabei auf der Wahrung Ihrer Reputation und der rechtlichen Grenzen für Bewertungsinhalte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der Plattform-Richtlinien von Google, Amazon, eBay, Kununu u. v. m.
Kununu: Verteidigung der Arbeitgeberreputation bei unzulässigen Rezensionen
Sichern Sie Ihr Employer Branding! Wir prüfen gezielt die Zulässigkeit von Bewertungen ehemaliger (oder auch vermeintlicher) Mitarbeiter oder abgelehnter Bewerber und machen die Einhaltung der Plattform-Richtlinien sowie den Schutz Ihres Unternehmenspersönlichkeitsrechts für Sie geltend. Unser Ziel ist es dabei, Ihre Reputation als Arbeitgeber wirksam zu wahren und Schaden infolge von Verleumdung, übler Nachrede oder unzulässiger Schmähkritik auf dem sensiblen Bewerbermarkt zu verhindern.
TripAdvisor, HolidayCheck, Airbnb, Booking.com
Gerade in der Hotel-, Gastronomie- und Tourismusbranche sind Bewertungen durch Gäste ein zentrales Entscheidungskriterium für künftige Buchungen und damit unmittelbar umsatzrelevant. Sie spiegeln für Verbraucher vermeintlich authentische Erfahrungen mit der konkret in Anspruch genommenen Unterkunfts- oder Serviceleistung wider. Unzulässige Bewertungen – etwa ohne tatsächlichen Gästekontakt, mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder in Form von Schmähkritik – verzerren dieses Leistungsbild erheblich. Für betroffene Betriebe führt dies zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Abwertung ihres Angebots und kann spürbare Wettbewerbsnachteile auslösen. Die Löschung solcher Bewertungen ist daher erforderlich, um die reale Gästeerfahrung und die tatsächliche Servicequalität unverfälscht abzubilden.
Trustpilot und Amazon: Beanstandung unzulässiger Rezensionen
Verteidigen Sie Ihren Verkaufserfolg und die Qualität Ihrer Produkte! Wir prüfen die Zulässigkeit von Rezensionen und machen Verstöße gegen die Richtlinien der Portale sowie Ihr Unternehmenspersönlichkeitsrecht geltend. Unser Fokus liegt dabei auf der rechtssicheren Wahrung Ihrer geschäftlichen Reputation und der wahrheitsgemäßen Gesamtbewertung Ihrer Produkte, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Zutreffende Kundenurteile können dem Verbraucherschutz dienen, was aber nicht durch unwahre oder unzulässige Bewertungen verfälscht oder verwässert werden sollte.
Wann ist eine Internetbewertung unzulässig?
Beanstandungsgründe
Nicht jede negative Rezension muss hingenommen werden. Die Grenze zwischen einer von der Meinungsfreiheit geschützten Äußerung und einer unzulässigen Behauptung ist oft schmal. Wir prüfen detailliert, ob eine Bewertung gegen geltendes Recht und/oder die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Plattform verstößt.
Die vier häufigsten Ansatzpunkte für eine Beanstandung:
Unwahre Tatsachenbehauptungen:
Fehlende Tatsachengrundlage (Fehlender Kunden-/Mitarbeiterkontakt):
Bewertungen dürfen nicht „aus der Luft gegriffen“ oder „frei erfunden“ sein. Bestand zum Beispiel gar kein geschäftlicher Kontakt oder kein Arbeitsverhältnis, fehlt der Bewertung die notwendige Grundlage. Die Rechtsprechung verpflichtet Plattformen zu einer strengen Prüfung. Bewertungen ohne entsprechende Tatsachengrundlage müssen vom Plattformbetreiber wieder entfernt werden.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen (Schmähkritik & Beleidigung):
Verstoß gegen Richtlinien und Datenschutz:
Die Nennung von Klarnamen von Mitarbeitern, das Verbreiten von Geschäftsgeheimnissen oder gezielte Spam-Attacken verstoßen regelmäßig gegen die geltenden Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere die EU-weit geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 v. 27.04.2015 [DGSVO]), sowie gegen die spezifischen Richtlinien und Nutzungsbedingungen der Bewertungssysteme von Google, Kununu und anderen Plattformen
Anwaltliche Dienstleistung unter der Marke Comclair Legal®
Warum die Qualifikation den Unterschied macht
Comclair Legal® ist eine Dienstleistungsmarke von Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.
Dr. Hohmuth ist seit fast zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt zugelassen und bundesweit tätig. Mit seiner langjährigen Erfahrung hat er Mandanten vor allen deutschen Gerichtsbarkeiten sowie vor dem Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichten (EuGH und EuG) vertreten. Sein anwaltlicher Schwerpunkt liegt in der Beratung gewerblicher Mandanten im Wirtschaftsrecht.
Neben einem besonderen Fokus auf Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gehören zur Mandantschaft von Rechtsanwalt Dr. Hohmuth und seinen Mitstreitern regelmäßig Unternehmen aus den verschiedensten Branchen.
Unter der Dienstleistungsmarke Comclair Legal® bietet Dr. Hohmuth gemeinsam mit seinem Team aus hochqualifizierten Juristen und Juristinnen die spezialisierte anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung unzulässiger Internetbewertungen an.
Unser Vorgehen zur Wahrung Ihrer digitalen Reputation
Drei Schritte
Zeit ist bei Rufschädigungen ein kritischer Faktor. Deshalb haben wir bei Comclair Legal® unsere Prozesse durch die Digitalisierung der Mandatsbearbeitung optimiert. So können wir die Prozesse und Arbeitsschritte der Mandatsbearbeitung erheblich beschleunigen und unsere anwaltliche Expertise mit größtmöglicher Effizienz für Sie einsetzen.
1. Datenübermittlung und unverbindliche Ersteinschätzung
Übermitteln Sie uns einfach den Link oder einen Screenshot der zu beanstandenden Bewertung über unser verschlüsseltes Kontaktformular. In diesem ersten Schritt erfassen wir dann alle notwendigen Angaben, um die Erfolgsaussichten einer Beanstandung fundiert bewerten zu können.
2. Individuelle anwaltliche Analyse
Nach Eingang Ihrer Daten erfolgt eine rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Die Rezension wird mit der aktuellen Rechtsprechung und den spezifischen Richtlinien der Plattform abgeglichen. Hierfür nutzen wir spezielle juristische Datenbanken, um die jeweilige Fallkonstellation schnell analysieren und bewerten zu können und auch in komplexen Fällen zu fundierten Ergebnissen zu kommen. Sie erhalten meist innerhalb von 24 Stunden das Ergebnis unserer Ersteinschätzung und können dann unmittelbar über die weiteren Schritte entscheiden.
3. Anwaltliche Intervention („Notice-and-Take-Down”)
Sobald Sie uns mit der Geltendmachung Ihres Anspruchs beauftragen, werden wir aktiv. Dabei arbeiten wir nach dem etablierten „Notice-and-Take-Down“-Verfahren*.
Wir versenden unmittelbar nach Ihrer Beauftragung ein substantiiertes anwaltliches Aufforderungsschreiben („Notice“) an den jeweiligen Plattformbetreiber, mit dem wir ihn unter Setzung einer angemessenen Frist zur unverzüglichen Prüfung und Entfernung der Inhalte auffordern, die gegen geltendes Recht und/ oder die spezifischen Richtlinien der Plattform verstoßen. Spätestens ab Zugang dieser Notice ist der Betreiber zur inhaltlichen Prüfung der Beanstandung verpflichtet („Take-Down“).
Wir überwachen das Verfahren bis zur Entscheidung der Plattform, informieren Sie unmittelbar über das Ergebnis und erläutern Ihnen – falls nötig – weitere rechtliche Handlungsoptionen.
* Das „Notice-and-Take-Down-Verfahren“ ist europarechtlich in Art. 16 des Digital Services Act (DSA) verankert und regelt die Haftung und Prüfpflichten von Online-Plattformen.
Häufige Fragen zu Kosten und Ablauf
Ihr Wegweiser bei den wichtigsten Themen
Was kostet es, uns mit der anwaltlichen Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Löschung einer Bewertung zu beauftragen?
Bei Comclair Legal® profitieren Sie von einem transparenten Pauschalhonorar. Die anwaltliche Bearbeitung einer Beanstandung und Geltendmachung des Anspruchs berechnen wir mit 150,00 € zzgl. MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.).
Dieses Honorar deckt die gesamte außergerichtliche Tätigkeit ab: von der rechtlichen Überprüfung der Zulässigkeit einer Bewertung über die substantiierte Geltendmachung gegenüber dem Plattformbetreiber mit entsprechender rechtlicher Begründung bis hin zur Mitteilung der Entscheidung des Betreibers. Mit unserem Pauschalhonorar für die außergerichtliche Tätigkeit haben Sie von Anfang an Planungssicherheit, ohne dass unerwartete Zusatzkosten entstehen.
Kann jede negative Rezension entfernt werden?
Nein. Die Meinungsfreiheit schützt kritische Bewertungen, sofern sie auf wahren Tatsachen beruhen und keine Beleidigung oder Schmähkritik darstellen. Bewertungen – auch negative und kritische – haben den Zweck potentielle Kunden und Gäste zu informieren, Empfehlungen oder Warnungen auszusprechen und dienen damit auch dem Verbraucherschutz. Wir beschränken uns ausdrücklich auf die Beanstandung von Inhalten, die nach unserer juristischen Prüfung als unzulässig einzustufen sind. Dazu zählen unter anderem unwahre Tatsachenbehauptungen, Rezensionen ohne zugrunde liegenden Geschäftskontakt, Verleumdungen, Schmähkritik oder Verstöße gegen die Richtlinien der jeweiligen Plattform. Im Rahmen unserer unverbindlichen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen vorab mit, ob ein Vorgehen in Ihrem Fall juristisch aussichtsreich erscheint.
Wie ist der Pauschalpreis bei Comclair Legal® möglich?
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, die sich vornehmlich nach dem Gegenstandswert einer Angelegenheit richtet und höher als das von uns angebotene Pauschalhonorar ausfallen würde.
Durch unseren konsequent digitalen Workflow reduzieren wir den administrativen Aufwand auf ein Minimum. Diese Effizienz geben wir in Form von kalkulierbaren Pauschalhonoraren direkt an unsere Mandanten weiter. Jeder Fall wird gleichwohl individuell anwaltlich geprüft und rechtlich fundiert bearbeitet. Dank unserer digitalen Prozessoptimierung bieten wir Ihnen spezialisierte anwaltliche Expertise zu einem transparenten Honorar an – modern, effizient und ohne unnötigen administrativen Aufwand.
Anwaltskanzlei vs. „Lösch-Agentur“: Ein entscheidender Unterschied
Es sind zahlreiche Anbieter von Dienstleistungen zur Durchsetzung von Löschansprüchen im Internet zu finden und der Außenauftritt und die Seriosität differieren erheblich. Viele am Markt agierende „Lösch-Agenturen“ sind keine Anwaltskanzleien. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung von Löschungsansprüchen als entgeltliche Dienstleistung fällt jedoch in den Anwendungsbereich des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Tätigkeit ist damit in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten.
Nicht ausdrücklich als Rechtsanwalt zugelassene Anbieter dürfen Rechtsdienstleistungen weder gerichtlich noch außergerichtlich entgeltlich erbringen. Wer entgegen § 3 RDG eine außergerichtliche Rechtsdienstleistung geschäftsmäßig erbringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 RDG).
Nicht-anwaltliche Anbieter verfügen meist auch nicht über eine juristische Qualifikation und die notwendigen Rechtskenntnisse. Das Rechtsdienstleistungsgesetz dient explizit dazu, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, § 1 Abs. 1 Satz 2 RDG. Ein Rechtsanwalt ist in Deutschland ein (unabhängiges) Organ der Rechtspflege (§ 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung [BRAO]). Anwälte unterliegen zudem bestimmten berufsrechtlichen Vorschriften wie z.B. der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, sie dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten und müssen eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung vorweisen.
Die großen Plattformbetreiber kennen die rechtlichen Vorgaben und wissen, dass nur eine anwaltliche Geltendmachung zulässig ist.
Die falsche Wahl bei der Beauftragung zu treffen, kann für Sie als Mandant mit erheblichen Risiken verbunden sein.
Ein Blick ins Impressum schafft Klarheit: Achten Sie darauf, ob Ihr Dienstleister als Rechtsanwalt oder Rechtsanwaltskanzlei zugelassen ist und einer deutschen Rechtsanwaltskammer angehört. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Interessen auch durch ein Organ der Rechtspflege vertreten werden – mit der entsprechenden Haftpflichtversicherung und unter Einhaltung des strengen anwaltlichen Berufsrechts.

