Schmähkritik in Bewertungen anwaltlich prüfen lassen

Nicht jede harte, ungerechte oder verletzende Bewertung ist bereits Schmähkritik. Der Begriff bezeichnet eine eng begrenzte Konstellation, in der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der betroffenen Person oder des Unternehmens im Vordergrund steht.

Comclair Legal® unterstützt Unternehmen, Praxen und Selbständige bei der Prüfung, ob eine Bewertung im konkreten Fall die Schwelle zur Schmähkritik überschreitet und deshalb rechtlich angreifbar sein kann, und übernimmt nach Auftragserteilung die außergerichtliche Bearbeitung.

Kostenlose Ersteinschätzung des eingereichten Bewertungsfalls. Nach Auftragserteilung: außergerichtliche Bearbeitung zum Pauschalhonorar von 150 € zzgl. MwSt. für eine Bewertungsbeanstandung.

Ausschließlich für Unternehmen, Praxen und Selbständige. Maßgeblich ist nicht bloß die kritische Bewertung, sondern ob eine Herabsetzung die sachliche Auseinandersetzung verdrängt.

Schmähkritik

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Warum der Begriff Schmähkritik mit besonderer Zurückhaltung zu verwenden ist

Der Begriff ist rechtlich eng. Nicht jede polemische, unsachliche oder besonders negative Kritik überschreitet bereits diese Schwelle. Gerade deshalb bedarf es einer sorgfältigen Einordnung des konkreten Inhalts und Zusammenhangs.

Einordnung

Von Schmähkritik spricht man nicht schon dann, wenn eine Bewertung verletzend, grob oder aus Sicht des Betroffenen unfair ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auseinandersetzung in der Sache vollständig oder weitgehend in den Hintergrund tritt und die Herabsetzung der betroffenen Person oder des Unternehmens im Vordergrund steht.

Gerade weil der Begriff rechtlich eng ist, sollte er nicht vorschnell verwendet werden. Eine tragfähige Einordnung setzt voraus, dass Inhalt, Tonfall, Anlass und Kontext sorgfältig zusammen betrachtet werden.

Welche Anzeichen auf Schmähkritik hindeuten können

Nicht einzelne scharfe Wörter allein, sondern das Gesamtbild kann entscheidend sein.

Herabsetzung statt Auseinandersetzung

Die Bewertung zielt erkennbar nicht mehr auf die Sache, sondern auf die Abwertung der betroffenen Person oder des Unternehmens.

Entgrenzte persönliche Angriffe

Die Sprache ist nicht mehr von Kritik, sondern von Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verunglimpfung geprägt.

Fehlender sachlicher Bezug

Es fehlt ein nachvollziehbarer Bezug zu einem konkreten Vorgang, einer Leistung oder einer Erfahrung.

Pauschale Diffamierung

Die Bewertung arbeitet mit pauschalen Abwertungen, ohne einen sachlichen Kern zu erkennen zu geben.

Prangercharakter

Der Eintrag wirkt weniger wie Kritik als eine gezielte öffentliche Bloßstellung des Betroffenen.

Unverhältnismäßige Eskalation

Der Ton und die Form der Bewertung stehen in keinem nachvollziehbaren Verhältnis zu einem behaupteten Anlass.

Abgrenzung

Der Unterschied liegt im Schwerpunkt der Äußerung

Bleibt ein inhaltlicher Bezug zu einem Vorgang, einer Leistung oder einer Erfahrung noch erkennbar, muss eine Einordnung besonnen erfolgen.

Schmähkritik wird regelmäßig erst dort ernsthaft in Betracht kommen, wo dieser Bezug zurücktritt und die Diffamierung den Inhalt bestimmt. Gerade deshalb bedarf die Einordnung nicht bloß einer emotionalen Reaktion, sondern einer objektiven juristischen Bewertung des konkreten Textes.

Welche Konstellationen besonders prüfungsbedürftig sein können

Beschimpfende Bewertungen

Wenn die Wortwahl die Grenze sachlicher Kritik deutlich verlässt und erkennbar auf Herabsetzung zielt.

Persönliche Diffamierung

Wenn nicht das Unternehmen oder die Leistung, sondern einzelne Personen in ehrverletzender Weise angegriffen werden.

Bewertungen ohne sachlichen Gehalt

Wenn der Text keinen nachvollziehbaren Erfahrungsbezug mehr erkennen lässt und nur abwertend formuliert ist.

Öffentliche Bloßstellung

Wenn die Bewertung ersichtlich auf Prangerwirkung und nicht auf Kritik oder Information gerichtet erscheint.

Was vor einer Beanstandung sinnvoll sein kann

Sinnvolle Vorbereitung

Worauf es nicht ankommt

Was die kostenlose Ersteinschätzung und die außergerichtliche Bearbeitung umfassen

Kostenlose Ersteinschätzung

Bewertungs­beanstandung: 150 € ²

außergerichtliche Bearbeitung zzgl. MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

Leistungsumfang

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Auf Anfrage bieten wir auch weiterführende Leistungen an, etwa bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen, im Rahmen eines umfassenden Reputations-Audits oder für eine laufende Beobachtung und Begleitung neuer Bewertungen.

Soweit ein Fall oder ein Mandat über den üblichen Einzelvorgang hinausgeht, unterbreiten wir Ihnen gerne ein fallbezogenes individuelles Angebot.

So verläuft die Bearbeitung eines Falls mit möglicher Schmähkritik

Klare Trennung zwischen kostenloser Ersteinschätzung und beauftragter anwaltlicher Tätigkeit.

1

Bewertung übermitteln

Sie senden den Link zur Bewertung, einen Screenshot und die wesentlichen Hintergrundinformationen.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob Schmähkritik im konkreten Fall ernsthaft in Betracht kommt.

3

Auftragserteilung

Sofern eine außergerichtliche Bearbeitung angezeigt erscheint und von Ihnen gewünscht wird, wird der Fall beauftragt.

4

Außergerichtliche Bearbeitung

Nach Auftragserteilung erfolgt die konkrete anwaltliche Tätigkeit gegenüber Google bzw. der Plattform.

5

Verfahrensüberwachung

Wir überwachen den Fortgang des Verfahrens und halten Sie über Reaktionen und weitere Schritte auf dem Laufenden.

Welche Unterlagen für die Prüfung hilfreich sein können

Besonders hilfreich

Worum es bei der Prüfung geht

Es geht nicht darum, jede unfaire oder grobe Kritik vorschnell als Schmähkritik zu bezeichnen. Entscheidend ist, ob die Herabsetzung den sachlichen Bezug verdrängt und gerade darin die rechtliche Besonderheit des Einzelfalls liegt.

Häufige Fragen zu Schmähkritik in Bewertungen

Nein. Der Begriff ist eng auszulegen. Nicht jede grobe oder verletzende Kritik überschreitet automatisch diese Schwelle. Maßgeblich ist, ob die Herabsetzung den sachlichen Bezug verdrängt.

Entscheidend ist, ob noch eine Auseinandersetzung in der Sache stattfindet oder ob im Kern nur noch diffamiert und herabgesetzt wird.

Insbesondere bei stark entgrenzten persönlichen Angriffen, pauschaler Diffamierung, fehlendem Sachbezug oder Bewertungen mit erkennbarem Prangercharakter.

150 € zzgl. MwSt. gelten für die außergerichtliche Bearbeitung einer einzelnen Bewertungsbeanstandung.

Nach Auftragserteilung beginnt die außergerichtliche Bearbeitung des Falls, insbesondere durch anwaltliche Aufforderungsschreiben an die Plattform, außergerichtliche Korrespondenz und aktive Verfahrensüberwachung.

Lassen Sie prüfen, ob eine Bewertung die Schwelle zur Schmähkritik überschreitet

Comclair Legal®

c/o Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.

Alstertor 17, 20095 Hamburg

Wenn eine Bewertung nicht mehr als sachliche Kritik, sondern als herabsetzender Angriff erscheint, kann eine kostenlose Ersteinschätzung klären, ob eine außergerichtliche Bearbeitung in Betracht kommt.

Transparente Honorarstruktur für Einzelvorgänge und individuelle Konstellationen.

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