Falsche Tatsachen­behauptung
anwaltlich prüfen lassen

Nicht jede negative Bewertung ist schon deshalb angreifbar, weil sie scharf formuliert oder geschäftlich belastend ist. Anders liegt es dort, wo nicht bloß bewertet, sondern ein konkreter Sachverhalt behauptet wird und diese Behauptung unzutreffend ist.

Comclair Legal® unterstützt Unternehmen, Praxen und Selbständige bei der Prüfung, ob eine Bewertung auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruht und deshalb rechtlich angreifbar sein kann, und übernimmt nach Auftragserteilung die außergerichtliche Bearbeitung.

Kostenlose Ersteinschätzung des eingereichten Bewertungsfalls. Nach Auftragserteilung: außergerichtliche Bearbeitung zum Pauschalhonorar von 150 € zzgl. MwSt. für eine Bewertungsbeanstandung.

Ausschließlich für Unternehmen, Praxen und Selbständige. Maßgeblich ist, ob ein behaupteter Sachverhalt tatsächlich falsch und rechtlich erheblich ist.

Falsche Tatsachenbehauptung

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Warum falsche Tatsachen­behauptungen rechtlich anders zu behandeln sind als bloße Kritik

Das Bewertungsrecht unterscheidet zwischen wertender Einschätzung und konkreter Tatsachenbehauptung. Gerade dort, wo nicht nur kritisiert, sondern ein bestimmter Vorgang als wahr hingestellt wird, kommt es auf die Richtigkeit an.

Einordnung

Eine Tatsachenbehauptung liegt typischerweise dann vor, wenn in einer Bewertung ein konkreter Vorgang, ein bestimmtes Verhalten oder ein überprüfbarer Umstand behauptet wird. Solche Aussagen sind nicht deshalb geschützt, weil sie in eine negative Bewertung eingebettet sind. 

Ist der behauptete Sachverhalt unzutreffend, kann dies die rechtliche Einordnung grundlegend verändern.

Maßgeblich ist also nicht nur, dass eine Bewertung „falsch wirkt“, sondern ob sich ein konkreter Tatsachenkern erkennen lässt, der überprüfbar ist und sich als unzutreffend darstellt.

Woran sich eine falsche Tatsachenbehauptung in einer Bewertung erkennen lassen kann

Entscheidend ist, ob ein konkreter Sachverhalt behauptet wird, der sich auf seine Richtigkeit hin prüfen lässt.

Behaupteter konkreter Vorgang

Es wird nicht nur bewertet, sondern ein bestimmtes Verhalten, ein konkreter Ablauf oder ein einzelner Vorfall behauptet.

Überprüfbare Einzelangabe

Die Aussage ist ihrem Inhalt nach objektiv überprüfbar, etwa zu Leistung, Termin, Behandlung, Preis oder Kommunikation.

Widerspruch zu Unterlagen oder Abläufen

Die Behauptung steht im Widerspruch zu dokumentierten Vorgängen, internen Unterlagen oder sonstigen belastbaren Umständen.

Unzutreffende Zuschreibung

Ein Verhalten oder Versäumnis wird dem Unternehmen zugeschrieben, obwohl es sich so nicht ereignet hat.

Vermischung von Meinung und Behauptung

Eine wertende Kritik wird mit scheinbar objektiven Angaben unterlegt, deren tatsächliche Grundlage nicht trägt.

Schwerwiegende Aussage mit Tatsachenkern

Je gravierender die behauptete Tatsache, desto wichtiger ist die Prüfung, ob sie inhaltlich zutrifft.

Abgrenzung

Nicht jede überspitzte Kritik ist schon eine falsche Tatsachen­behauptung

Auch scharfe und unangenehme Kritik kann zulässig sein. Maßgeblich ist, ob eine konkrete Tatsache behauptet wird und ob diese Behauptung stimmt.

Die Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung ist entscheidend

Werturteile sind in vielen Fällen weit geschützt. Werturteile werden unzulässig, wenn sie die Grenze zur Schmähkritik überschreiten oder sie ehrverletzend sind. Werturteile sind subjektive Meinungen und daher von Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden (sind dem Beweis zugänglich). 

Anders liegt es dort, wo ein konkreter Sachverhalt als wahr dargestellt wird. Wird in einer Bewertung etwa behauptet, ein bestimmter Vorgang habe sich ereignet, eine Leistung sei nicht erbracht oder ein bestimmtes Verhalten habe tatsächlich stattgefunden, kann dies rechtlich anders zu beurteilen sein als bloße Unzufriedenheit.

Gerade deshalb ist eine genaue sprachliche und inhaltliche Einordnung häufig der entscheidende erste Schritt.

Welche Konstellationen besonders prüfungsbedürftig sein können

Nicht jede Unrichtigkeit ist gleich gewichtig. Manche Aussagen können die Bewertung jedoch in ihrem Kern tragen und deshalb besonders relevant sein.

Falsche Behauptungen zu Leistungen

Etwa wenn behauptet wird, eine Leistung sei nicht erbracht oder fehlerhaft gewesen, obwohl dies nicht zutrifft.

Falsche Angaben zu Terminen oder Abläufen

Wenn konkrete Wartezeiten, Terminversäumnisse oder organisatorische Vorgänge falsch dargestellt werden.

Unzutreffende Vorwürfe zu Kommunikation oder Verhalten

Etwa zu angeblichen Aussagen, Reaktionen oder Umgangsformen, die so nicht stattgefunden haben.

Schwerwiegende Reputationsvorwürfe

Je belastender die Behauptung, desto bedeutsamer wird die Prüfung ihres Wahrheitsgehalts.

Was vor einer Beanstandung sinnvoll sein kann

Gerade bei Tatsachenbehauptungen kommt es auf nachvollziehbare Unterlagen und eine geordnete Fallaufbereitung an.

Sinnvolle Vorbereitung

Worauf es nicht ankommt

Was die kostenlose Ersteinschätzung und die außergerichtliche Bearbeitung umfassen

Kostenlose Ersteinschätzung

Transparente Preisstruktur

Die konkrete Vergütung richtet sich nach Umfang und Anzahl der Bewertungsbeanstandungen. Auf den Schwerpunktseiten nennen wir die typischen Standardkonstellationen transparent.

Leistungsumfang

Bewertungs­beanstandung: 150 € ²

außergerichtliche Bearbeitung zzgl. MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Auf Anfrage bieten wir auch weiterführende Leistungen an, etwa bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen, im Rahmen eines umfassenden Reputations-Audits oder für eine laufende Beobachtung und Begleitung neuer Bewertungen.

Soweit ein Fall oder ein Mandant über den Einzelvorgang hinausgeht, unterbreiten wir Ihnen gerne ein fallbezogenes individuelles Angebot.

So verläuft die Bearbeitung eines Falls mit falscher Tatsachenbehauptung

Klare Trennung zwischen kostenloser Ersteinschätzung und beauftragter anwaltlicher Tätigkeit.

1

Bewertung übermitteln

Sie senden den Link zur Bewertung, einen Screenshot und die wesentlichen Hintergrundinformationen.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob ein konkreter Tatsachenkern erkennbar und rechtlich relevant ist.

3

Auftragserteilung

Sofern eine außergerichtliche Bearbeitung angezeigt erscheint und von Ihnen gewünscht wird, wird der Fall beauftragt.

4

Außergerichtliche Bearbeitung

Nach Auftragserteilung erfolgt die konkrete anwaltliche Tätigkeit gegenüber Google bzw. der Plattform.

5

Verfahrensüberwachung

Wir überwachen den Fortgang des Verfahrens und halten Sie über Reaktionen und weitere Schritte auf dem Laufenden.

Welche Unterlagen für die Prüfung hilfreich sein können

Je genauer die konkrete Behauptung und ihre Unrichtigkeit eingeordnet werden können, desto belastbarer ist die Prüfung.

Besonders hilfreich

Worum es bei der Prüfung geht

Es geht nicht darum, jede negative Aussage als „falsch“ zu etikettieren. Entscheidend ist, ob eine konkrete Behauptung mit überprüfbarem Tatsachenkern vorliegt und ob sich deren Unrichtigkeit nachvollziehbar belegen oder jedenfalls belastbar darlegen lässt.

Häufige Fragen zu falschen Tatsachen­behauptungen in Bewertungen

Kurze Einordnung der wichtigsten Fragen rund um Tatsachenkern, Unrichtigkeit, kostenlose Ersteinschätzung und außergerichtliche Bearbeitung.

Eine Tatsachenbehauptung liegt typischerweise dann vor, wenn ein konkreter, objektiv überprüfbarer Sachverhalt als wahr dargestellt wird – etwa zu einem Ablauf, einer Leistung oder einem bestimmten Verhalten.

Nein. Scharfe oder unangenehme Kritik kann ein Werturteil sein und ist nicht schon deshalb falsch. Entscheidend ist, ob ein konkreter überprüfbarer Sachverhalt behauptet wird und ob dieser zutrifft.

Insbesondere dann, wenn eine Bewertung einen konkreten Vorgang behauptet, der nachweisbar anders lag oder sich so nicht ereignet hat.

150 € netto (178,50 € inkl. MwSt.) gelten für die außergerichtliche Bearbeitung einer einzelnen Bewertungsbeanstandung.

Nach Auftragserteilung beginnt die außergerichtliche Bearbeitung des Falls, insbesondere durch anwaltliche Aufforderungsschreiben an die Plattform, außergerichtliche Korrespondenz und aktive Verfahrensüberwachung.

Lassen Sie prüfen, ob eine Bewertung auf einer falschen Tatsachenbehauptung beruht

Comclair Legal®

c/o Rechtsanwalt Dr. Timo Hohmuth, LL.M.

Alstertor 17, 20095 Hamburg

Wenn eine Bewertung einen konkreten Sachverhalt behauptet, der aus Ihrer Sicht unzutreffend ist, kann eine kostenlose Ersteinschätzung klären, ob eine außergerichtliche Bearbeitung in Betracht kommt.

Transparente Honorarstruktur für Einzelvorgänge und individuelle Konstellationen.

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