Google-Bewertung ohne Kundenkontakt löschen lassen

Wenn eine Google-Bewertung auf keiner realen Kunden-, Patienten-, Gäste- oder Auftragserfahrung beruht, kann dies rechtlich beanstandet werden. Wir machen Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google mit entsprechender rechtlicher Begründung anwaltlich für Sie geltend und übernehmen die außergerichtliche Vertretung.

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Wenn einer Google-Bewertung kein echter Kontakt zugrunde liegt

Eine Bewertung lebt davon, dass sie auf einer tatsächlichen Erfahrung beruht. Fehlt dieser Bezug, stellt sich nicht nur die Frage nach der Seriosität des Eintrags, sondern häufig auch nach seiner rechtlichen Zulässigkeit.

In der Praxis betrifft das insbesondere Fälle, in denen

Nicht jede unbekannte Bewertung ist automatisch unzulässig. Fehlt jedoch ein nachvollziehbarer tatsächlicher Bezug zu Ihrem Unternehmen, kann eine anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.

Was bedeutet „Google-Bewertung ohne Kundenkontakt“?

Mit einer Google-Bewertung ohne Kundenkontakt ist meist eine Rezension gemeint, die nicht auf einer tatsächlichen Inanspruchnahme Ihrer Leistungen oder einer sonstigen realen geschäftlichen Erfahrung beruht.

Entscheidend ist dabei nicht allein, ob Ihnen der Name unbekannt ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich der Inhalt der Bewertung auf einen echten und nachvollziehbaren Kontakt stützen lässt.

Rechtlich problematisch kann eine Bewertung insbesondere dann sein, wenn:

nie ein Kunden-, Patienten-, Gäste- oder Auftragsverhältnis bestand,

der geschilderte Ablauf keinem tatsächlichen Vorgang entspricht,

nur ein sehr entfernter oder völlig irrelevanter Kontakt bestand,

oder die Bewertung erkennbar ohne sachlichen Erfahrungshintergrund abgegeben wurde.

Es geht also nicht nur um einen „seltsamen Eindruck“, sondern um die Frage, ob der Bewertung eine tragfähige Tatsachengrundlage fehlt.

Woran erkennt man, dass kein echter Kundenkontakt bestand?

Nicht jeder Verdacht trägt rechtlich. Es gibt jedoch typische Konstellationen, die auf eine fehlende Grundlage der Bewertung hindeuten können.

Kein Vorgang auffindbar

Weder Termin, Auftrag, Buchung, Behandlung noch sonstiger Kontakt lassen sich intern zuordnen.

Sachverhalt passt zu keinem realen Ablauf

Die Bewertung beschreibt Leistungen, Situationen oder Abläufe, die in Ihrem Unternehmen so nicht stattgefunden haben können.

Name oder Profil bleiben vollständig unbekannt

Auch nach sorgfältiger interner Prüfung ergibt sich kein nachvollziehbarer Bezug zu einem Kunden- oder Leistungsvorgang.

Inhalt wirkt konstruiert oder austauschbar

Die Bewertung bleibt pauschal, nennt keine belastbaren Details und vermittelt nicht den Eindruck einer realen Erfahrung.

Mehrere ähnliche Rezensionen erscheinen zeitnah

Wenn mehrere Bewertungen ohne erkennbaren Erfahrungsbezug in kurzer Zeit auftauchen, kann das auf ein koordiniertes Vorgehen hindeuten.

Vorgeschalteter Kontakt reicht für die konkrete Bewertung nicht aus

Nicht jeder lose Kontakt rechtfertigt jede Form der Bewertung. Maßgeblich ist, ob der Inhalt noch auf einer realen Erfahrung mit Ihrem Unternehmen beruht.

Wann kann eine Google-Bewertung ohne Kundenkontakt unzulässig sein?

Eine rechtliche Prüfung ist vor allem dann angezeigt, wenn sich aus dem Eintrag kein hinreichender tatsächlicher Bezug zu Ihrem Unternehmen ergibt.

Es gab überhaupt keinen Kontakt

Wenn die bewertende Person nie Kunde, Patient, Gast oder Auftraggeber war, fehlt häufig bereits die Grundlage für eine zulässige Bewertung.

Der geschilderte Vorgang ist frei erfunden

Wird ein Ablauf beschrieben, der nie stattgefunden hat, spricht das gegen die Tragfähigkeit der Bewertung.

Ein bloßer Randkontakt trägt die Bewertung nicht

Auch wenn es irgendeinen losen Berührungspunkt gab, darf die Bewertung nicht beliebig mit Tatsachen oder Vorwürfen aufgeladen werden, die sich auf keine reale Erfahrung stützen.

Die Bewertung enthält zusätzliche falsche Tatsachenbehauptungen

Fehlt nicht nur der Kontakt, sondern enthält der Eintrag darüber hinaus unzutreffende Angaben, verschärft das die rechtliche Bewertung.

Herabsetzung oder Schmähkritik treten hinzu

Wenn zur fehlenden Grundlage noch beleidigende oder diffamierende Inhalte hinzukommen, kann dies einen weiteren eigenständigen Angriffspunkt darstellen.

Rezensionen richtig einordnen

Nicht jede nicht zuordenbare Bewertung ist automatisch unzulässig.

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, wenn

Gerade hier zeigt sich, wie wichtig eine präzise rechtliche Einordnung ist. Eine vorschnelle Bewertung als „Fake“ oder „Google Bewertung ohne Kundenkontakt“ kann ungenau sein und strategisch ins Leere laufen.

Was sollten Sie bei einer Bewertung ohne Kundenkontakt nicht vorschnell tun?

Nicht vorschnell öffentlich antworten

Eine spontane Reaktion über die Google-Antwortfunktion kann den Fall unnötig verkomplizieren.

Nicht nur auf das Bauchgefühl vertrauen

Dass Ihnen der Name nichts sagt, reicht für sich genommen noch nicht aus. Es kommt auf die Gesamtsituation und die interne Prüfung an.

Nicht mit pauschalen Behauptungen arbeiten

Eine Beanstandung muss nachvollziehbar und rechtlich sauber aufgebaut sein. Vermutungen allein helfen regelmäßig nicht weiter.

Nicht zu lange abwarten

Wenn eine problematische Bewertung lange sichtbar bleibt, kann das Ihre Außenwirkung belasten und Folgereaktionen auslösen. 

Werden unwahre Behauptungen über einen längeren Zeitraum geduldet, kann auch beim Plattformbetreiber der Eindruck entstehen, dass es sich um zutreffende Behauptungen handelt und die Darstellung den Tatsachen entspricht.

Kosten und Leistungsumfang – fair nach Bedarf

Wir legen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung unserer Leistungen. Für besonders einfach gelagerte Kleingewerbe-Einzelfälle ist bei geringem Aufwand bereits ein reduzierter Einstiegspreis möglich.

Kleingewerbe
Einzelfall

46,50 € ¹

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

3er-Bewertungs­kontingent für 12 Monate

130,00 € ³

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) | Gesamt: 390 € / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Vorkasse

immer inklusive:

³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Pauschalhonorar
Einzelfall

150,00 € ²

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

immer inklusive:

³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

immer inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Auf Anfrage bieten wir weiterführende Beratungsleistungen an – etwa mit Vergünstigungen bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen sowie für umfassende Bewertungsaudits oder ein dauerhaftes Monitoring.

Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein fallbezogenes individuelles Angebot!

So läuft die Prüfung einer Google-Bewertung ohne Kundenkontakt ab

1

Bewertung übermitteln

Sie senden uns den Link oder einen Screenshot der zu beanstandenden Google-Bewertung.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob sich der fehlende Kunden- oder Leistungskontakt rechtlich belastbar darlegen lässt und ob die Bewertung angreifbar erscheint.

3

Außergerichtliche Beanstandung gegenüber Google

Wenn Sie uns beauftragen, machen wir Ihren Löschungsanspruch mit entsprechender rechtlicher Begründung gegenüber Google für Sie außergerichtlich anwaltlich geltend, übernehmen die gesamte Korrespondenz und überwachen das Verfahren bis zur Entscheidung.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

Für eine erste anwaltliche Einschätzung sind insbesondere hilfreich:

Auch wenn noch nicht alle Informationen vollständig vorliegen, können Sie den Fall bereits einreichen. Wir sagen Ihnen, welche Angaben für die weitere Prüfung erforderlich oder sinnvoll sind.

Warum anwaltliche Prüfung bei fehlendem Kundenkontakt sinnvoll sein kann

Die bloße Behauptung, eine Bewertung stamme nicht von einem echten Kunden, genügt noch nicht. Entscheidend ist, ob sich die fehlende Grundlage der Rezension im konkreten Fall nachvollziehbar und rechtlich tragfähig aufbereiten lässt.

Genau hierin liegt der Unterschied zwischen bloßem Ärger über einen Eintrag und einer strukturierten anwaltlichen Prüfung. Es geht nicht nur darum, eine Bewertung zu melden, sondern möglichst präzise darzulegen, weshalb sie rechtlich unzulässig ist.

Eine anwaltliche Prüfung ist deshalb insbesondere dort sinnvoll, wo intern bereits deutliche Zweifel bestehen, diese aber sauber eingeordnet und gegenüber Google belastbar begründet werden müssen.

Für welche Unternehmen Bewertungen ohne Kundenkontakt besonders problematisch sind

Ärzte und Praxen

Im sensiblen Vertrauenskontext medizinischer Leistungen können schon einzelne problematische Bewertungen erheblich wirken.

Hotels und Gastronomie

Bewertungen beeinflussen Buchungs- und Besuchsentscheidungen häufig unmittelbar. Gerade dort wiegt eine Rezension ohne echten Gästekontakt besonders schwer.

Handwerker

Im regionalen Wettbewerb kann bereits eine einzelne unzutreffende Google-Bewertung spürbare Auswirkungen auf die Anfragelage haben.

Dienstleister

Lokale und regionale Dienstleister sind oft in besonderem Maß auf ihr Google-Profil angewiesen.

Unternehmen mit mehreren Standorten

Mehrere Standorte erhöhen die Sichtbarkeit – und zugleich die Angriffsfläche für Bewertungen ohne nachvollziehbaren Bezug.

Häufige Fragen zu Google-Bewertungen ohne Kundenkontakt

Nicht zwingend. Ein unbekannter Name ist ein möglicher Hinweis, aber noch kein automatischer Beweis. Maßgeblich ist die Gesamtsituation.

Nein. Auch echte Kunden lassen sich nicht immer sofort identifizieren. Deshalb ist die sorgfältige Einzelfallprüfung und entsprechende fallbezogene rechtliche Argumentation entscheidend

Ja. Auch sehr knappe Rezensionen können als unzulässig anzusehen sein, wenn kein nachvollziehbarer Bezug zu einer realen Erfahrung erkennbar ist.

Das Pauschalhonorar beträgt 150 EUR netto (178,50 € inkl. MwSt.) pro Einzelfall. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt vor einer Beauftragung.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Anwaltliche Ersteinschätzung

Übermitteln Sie uns den Link oder einen Screenshot der beanstandeten Bewertung. Sie erhalten eine erste juristische Einschätzung der Erfolgsaussichten – unverbindlich und ohne Kostenrisiko.

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