- Google-Bewertung löschen lassen
Unzulässige Bewertung von Ex-Mitarbeitern bei Google löschen lassen
Wenn eine auffällig negative Google-Bewertung von einem ehemaligen Mitarbeiter stammt oder jedenfalls diesen Eindruck vermittelt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob der Inhalt auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die rechtlichen Grenzen zulässiger Kritik wahrt. Wir prüfen Ihren Fall anwaltlich und machen Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend.
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- In der Regel innerhalb von 24 Stunden
- 150 € ² netto Pauschalhonorar pro Einzelfall
- ab 46,50 € ¹ mögliches Honorar in einfach gelagerten Kleingewerbe-Einzelfällen
- Keine versteckten Zusatzkosten im außergerichtlichen Verfahren
Jetzt Ex-Mitarbeiter-Bewertung kostenlos prüfen lassen
Wenn ehemalige Mitarbeiter Ihr Unternehmen bei Google bewerten
Google-Bewertungen stammen nicht immer von Kunden oder Auftraggebern. In der Praxis kommt es auch vor, dass ehemalige Mitarbeiter Bewertungen hinterlassen oder dass ein solcher Hintergrund jedenfalls naheliegt.
Gerade diese Konstellationen sind sensibel. Einerseits ist nicht jede kritische Äußerung eines ehemaligen Mitarbeiters automatisch unzulässig. Andererseits müssen Unternehmen auch Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld nicht schrankenlos hinnehmen.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn
- konkrete Vorgänge unzutreffend dargestellt werden,
- der Bewertung eine ausreichende Tatsachengrundlage fehlt,
- interne Abläufe oder vertrauliche Informationen unzulässig offengelegt werden,
- oder die Bewertung nicht mehr der sachlichen Auseinandersetzung dient, sondern auf Herabsetzung angelegt ist.
Ob eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung angreifbar ist, hängt daher stets vom Inhalt, vom tatsächlichen Bezug und von den Umständen des Einzelfalls ab.
Was ist eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung bei Google?
Von einer Ex-Mitarbeiter-Bewertung spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch meist dann, wenn eine Rezension erkennbar aus einem früheren Arbeitsverhältnis heraus abgegeben wird oder jedenfalls Themen aufgreift, die typischerweise aus dem Innenverhältnis des Unternehmens stammen.
Rechtlich entscheidend ist dabei nicht die bloße Herkunft der Bewertung. Auch ehemalige Mitarbeiter dürfen sich grundsätzlich äußern. Maßgeblich ist vielmehr,
ob der Inhalt noch auf tatsächlichen Erfahrungen beruht,
ob konkrete Behauptungen zutreffen,
ob die Grenzen zulässiger Kritik überschritten werden,
und ob etwa Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Schutzgüter betroffen sind.
Es geht also nicht um ein pauschales „Mitarbeiter dürfen nicht bewerten“, sondern um die Frage, wann eine solche Bewertung im konkreten Fall unzulässig wird.
Woran erkennt man eine mögliche Ex-Mitarbeiter-Bewertung?
Nicht immer wird offen gesagt, dass die Bewertung aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis stammt. Es gibt jedoch typische Hinweise, die eine nähere Prüfung nahelegen können.
Bezug auf interne Abläufe
Die Bewertung greift Themen auf, die typischerweise nur aus dem Innenverhältnis bekannt sind.
Hinweise auf Führung, Team oder Unternehmenskultur
Die Rezension beschäftigt sich weniger mit einer Kundenperspektive als mit internen Strukturen, Personalfragen oder dem Verhalten von Vorgesetzten.
Auffällig detailreiche Schilderung innerbetrieblicher Vorgänge
Werden interne Prozesse, Rollenverteilungen oder Konflikte beschrieben, kann das auf einen Hintergrund aus dem Arbeitsumfeld hindeuten.
Nennung oder erkennbare Beschreibung einzelner Personen
Besonders sensibel wird der Fall, wenn konkrete Mitarbeiter oder Verantwortliche individualisierbar angesprochen werden.
Bewertung wirkt wie Nachwirkung eines beendeten Konflikts
Inhalt, Ton oder Zeitpunkt der Rezension können darauf hindeuten, dass kein sachlicher Bewertungszweck, sondern eine nachträgliche Belastung des Unternehmens im Vordergrund steht.
Wann kann eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung bei Google unzulässig sein?
Nicht jede negative Bewertung aus dem Arbeitsumfeld ist angreifbar. Eine rechtliche Prüfung ist jedoch insbesondere dann angezeigt, wenn die Rezension über zulässige Kritik hinausgeht.
Fehlende oder unzureichende Tatsachengrundlage
Auch ein ehemaliger Mitarbeiter kann sich nicht auf beliebige Behauptungen stützen. Maßgeblich ist, ob der konkrete Inhalt noch auf realen, zutreffenden Tatsachen beruht.
Erfundene oder unzutreffende Tatsachenbehauptungen
Enthält die Bewertung konkrete falsche Angaben, kann dies einen eigenständigen rechtlichen Angriffspunkt darstellen.
Schmähkritik oder reine Herabsetzung
Wenn nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung des Unternehmens oder einzelner Personen im Vordergrund steht, verschiebt sich die rechtliche Bewertung deutlich.
Offenlegung interner oder vertraulicher Informationen
Werden betriebsinterne Vorgänge, vertrauliche Abläufe oder schützenswerte Informationen offenbart, kann das die Unzulässigkeit der Bewertung begründen oder verstärken.
Unzulässige Nennung von Mitarbeitern oder Verantwortlichen
Auch die konkrete Benennung oder identifizierbare Beschreibung einzelner Personen kann rechtlich problematisch sein.
Rezensionen richtig einordnen
Gerade bei Ex-Mitarbeiter-Bewertungen ist eine differenzierte Prüfung besonders wichtig.
Nicht jede scharfe oder unangenehme Bewertung überschreitet automatisch die Grenze zur Unzulässigkeit. Vorsicht ist daher insbesondere geboten, wenn
- tatsächliche Erfahrungen zugrunde liegen könnten,
- die Kritik zwar deutlich und der Ton hart, aber noch sachbezogen sind
- die Bewertung aus Sicht des Unternehmens unfair wirkt, rechtlich aber noch zulässig sein könnte,
- oder die Abgrenzung zwischen Werturteil und Tatsachenbehauptung nicht auf den ersten Blick eindeutig ist.
Gerade in diesem Bereich genügt eine spontane Einordnung oft nicht. Entscheidend ist eine nüchterne und präzise Prüfung des Einzelfalls.
Was sollten Sie bei einer Ex-Mitarbeiter-Bewertung nicht vorschnell tun?
Nicht vorschnell öffentlich reagieren
Eine spontane Antwort in der Google-Antwortfunktion kann die Situation verschärfen und zusätzliche rechtliche oder kommunikative Probleme erzeugen.
Nicht nur mit dem beendeten Arbeitsverhältnis argumentieren
Dass jemand früher bei Ihnen beschäftigt war, macht die Bewertung für sich genommen noch nicht unzulässig.
Nicht mit pauschalen Vorwürfen arbeiten
Die Beanstandung muss sauber begründet werden. Es reicht nicht aus, eine Bewertung lediglich als „Racheaktion“ oder „unfair“ zu bezeichnen.
Nicht zu lange abwarten
Gerade Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld können die Außenwirkung des Unternehmens erheblich belasten, wenn sie über längere Zeit sichtbar bleiben.
Kosten und Leistungsumfang – fair nach Bedarf
Wir legen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung unserer Leistungen. Für besonders einfach gelagerte Kleingewerbe-Einzelfälle ist bei geringem Aufwand bereits ein reduzierter Einstiegspreis möglich.
Kleingewerbe
Einzelfall
46,50 € ¹
pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)
- einfach gelagerter Fall bspw. einzelner 1-Stern-Google-Bewertung ohne Begründung
- ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt
immer inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.
3er-Bewertungskontingent für 12 Monate
130,00 € ³
pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) | Gesamt: 390 € / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Vorkasse
- für 3 außergerichtliche Beanstandungen
- nutzbar innerhalb von 12 Monaten
- Preisvorteil gegenüber dem Einzelfall
immer inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).
Pauschalhonorar
Einzelfall
150,00 € ²
pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)
- für einzelne außergerichtliche Beanstandungen
immer inklusive:
- Rechtliche Prüfung der Bewertung
- Anwaltliches Aufforderungschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Aktive Verfahrensüberwachung
² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).
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immer inklusive:
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¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.
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³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).
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Individuelle Angebote auf Nachfrage
Auf Anfrage bieten wir weiterführende Beratungsleistungen an – etwa mit Vergünstigungen bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen sowie für umfassende Bewertungsaudits oder ein dauerhaftes Monitoring.
Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein fallbezogenes individuelles Angebot!
So läuft die Prüfung einer Google-Bewertung ohne Kundenkontakt ab
1
Bewertung übermitteln
Sie senden uns den Link oder einen Screenshot der zu beanstandenden Google-Bewertung.
2
Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Wir prüfen, ob die Bewertung rechtlich angreifbar erscheint und ob sich aus Inhalt, Hintergrund und Umständen belastbare Angriffspunkte ergeben.
3
Außergerichtliche Beanstandung gegenüber Google
Wenn Sie uns beauftragen, machen wir Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend, übernehmen die Korrespondenz und überwachen das Verfahren bis zur Entscheidung.
Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?
Für eine erste anwaltliche Einschätzung sind insbesondere hilfreich:
- ✓ Link zur Google-Bewertung
- ✓ Screenshot der Rezension
- ✓ Name oder Profilname des Verfassers, soweit erkennbar
- ✓ kurzer Hinweis, weshalb Sie von einem ehemaligen Mitarbeiter ausgehen
- ✓ ggf. Angaben zum früheren Beschäftigungsverhältnis
- ✓ Hinweise darauf, welche Aussagen aus Ihrer Sicht unzutreffend oder problematisch sind
- ✓ ggf. interne Unterlagen, aus denen sich die Unrichtigkeit einzelner Behauptungen ergibt
Auch wenn noch nicht alles vollständig vorliegt, können Sie den Fall bereits einreichen. Wir sagen Ihnen, welche Informationen für die weitere Prüfung benötigt werden.
Warum anwaltliche Prüfung bei Ex-Mitarbeiter-Bewertungen sinnvoll sein kann
Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld sind häufig komplexer als klassische Kundenrezensionen. Sie bewegen sich an der Schnittstelle von Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung, Persönlichkeitsrecht und gegebenenfalls auch Vertraulichkeits- oder Datenschutzfragen.
Gerade deshalb ist in solchen Fällen eine vorschnelle Reaktion selten sinnvoll. Es geht nicht nur darum, ob eine Bewertung unangenehm oder rufschädigend wirkt, sondern ob sich ihre Unzulässigkeit im konkreten Fall rechtlich belastbar begründen lässt.
Eine anwaltliche Prüfung kann hier insbesondere dort sinnvoll sein, wo interne Kenntnisse, personenbezogene Bezüge, unzutreffende Behauptungen oder herabsetzende Formulierungen zusammenkommen.
Für welche Unternehmen Ex-Mitarbeiter-Bewertungen besonders kritisch sind
Arbeitgeber mit hohem Vertrauensanspruch
Gerade dort, wo Außenwirkung und Reputation besonders eng zusammenhängen, können Bewertungen aus dem Innenverhältnis erheblich wirken.
Praxen, Kanzleien und beratungsnahe Berufe
In sensiblen Vertrauensberufen können schon einzelne problematische Bewertungen die Wahrnehmung stark beeinflussen.
Hotels, Gastronomie und Dienstleistungsunternehmen
Unternehmen mit hoher Sichtbarkeit und starkem Personalbezug sind besonders anfällig für öffentlich wahrnehmbare Konflikte.
Handwerksbetriebe
Auch im Handwerk kann eine interne Konfliktbewertung die Außenwirkung und Anfragelage spürbar beeinträchtigen.
Unternehmen mit mehreren Standorten oder größerem Personalbestand
Wo mehr Personen Zugang zu internen Abläufen haben, steigt regelmäßig auch die Angriffsfläche für problematische Bewertungen aus dem Innenverhältnis.
Häufige Fragen zu Ex-Mitarbeiter-Bewertungen bei Google
Dürfen ehemalige Mitarbeiter mein Unternehmen überhaupt bei Google bewerten?
Nicht jede Bewertung eines ehemaligen Mitarbeiters ist unzulässig. Entscheidend ist, ob der Inhalt auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die rechtlichen Grenzen zulässiger Kritik wahrt.
Ist eine kritische Ex-Mitarbeiter-Bewertung automatisch angreifbar?
Nein. Eine negative Bewertung ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sie kritisch oder unangenehm ist. Maßgeblich ist der konkrete Inhalt.
Was ist besonders problematisch?
Vor allem unzutreffende Tatsachenbehauptungen, reine Herabsetzung, die Offenlegung interner Informationen und die unzulässige Nennung einzelner Personen können rechtlich relevant sein.
Was kostet die außergerichtliche Bearbeitung?
Das Pauschalhonorar beträgt 150 EUR netto (178,50 € inkl. MwSt.) pro Einzelfall. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt vor einer Beauftragung.
Wie schnell erhalte ich eine Ersteinschätzung?
In der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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