Unzulässige Bewertung von Ex-Mitarbeitern bei Google löschen lassen

Wenn eine auffällig negative Google-Bewertung von einem ehemaligen Mitarbeiter stammt oder jedenfalls diesen Eindruck vermittelt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Entscheidend ist, ob der Inhalt auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die rechtlichen Grenzen zulässiger Kritik wahrt. Wir prüfen Ihren Fall anwaltlich und machen Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend.

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Wenn ehemalige Mitarbeiter Ihr Unternehmen bei Google bewerten

Google-Bewertungen stammen nicht immer von Kunden oder Auftraggebern. In der Praxis kommt es auch vor, dass ehemalige Mitarbeiter Bewertungen hinterlassen oder dass ein solcher Hintergrund jedenfalls naheliegt.

Gerade diese Konstellationen sind sensibel. Einerseits ist nicht jede kritische Äußerung eines ehemaligen Mitarbeiters automatisch unzulässig. Andererseits müssen Unternehmen auch Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld nicht schrankenlos hinnehmen.

Problematisch wird es insbesondere dann, wenn

Ob eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung angreifbar ist, hängt daher stets vom Inhalt, vom tatsächlichen Bezug und von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was ist eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung bei Google?

Von einer Ex-Mitarbeiter-Bewertung spricht man im allgemeinen Sprachgebrauch meist dann, wenn eine Rezension erkennbar aus einem früheren Arbeitsverhältnis heraus abgegeben wird oder jedenfalls Themen aufgreift, die typischerweise aus dem Innenverhältnis des Unternehmens stammen.

Rechtlich entscheidend ist dabei nicht die bloße Herkunft der Bewertung. Auch ehemalige Mitarbeiter dürfen sich grundsätzlich äußern. Maßgeblich ist vielmehr,

ob der Inhalt noch auf tatsächlichen Erfahrungen beruht,

ob konkrete Behauptungen zutreffen,

ob die Grenzen zulässiger Kritik überschritten werden,

und ob etwa Persönlichkeitsrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Schutzgüter betroffen sind.

Es geht also nicht um ein pauschales „Mitarbeiter dürfen nicht bewerten“, sondern um die Frage, wann eine solche Bewertung im konkreten Fall unzulässig wird.

Woran erkennt man eine mögliche Ex-Mitarbeiter-Bewertung?

Nicht immer wird offen gesagt, dass die Bewertung aus einem ehemaligen Arbeitsverhältnis stammt. Es gibt jedoch typische Hinweise, die eine nähere Prüfung nahelegen können.

Bezug auf interne Abläufe

Die Bewertung greift Themen auf, die typischerweise nur aus dem Innenverhältnis bekannt sind.

Hinweise auf Führung, Team oder Unternehmenskultur

Die Rezension beschäftigt sich weniger mit einer Kundenperspektive als mit internen Strukturen, Personalfragen oder dem Verhalten von Vorgesetzten.

Auffällig detailreiche Schilderung innerbetrieblicher Vorgänge

Werden interne Prozesse, Rollenverteilungen oder Konflikte beschrieben, kann das auf einen Hintergrund aus dem Arbeitsumfeld hindeuten.

Nennung oder erkennbare Beschreibung einzelner Personen

Besonders sensibel wird der Fall, wenn konkrete Mitarbeiter oder Verantwortliche individualisierbar angesprochen werden.

Bewertung wirkt wie Nachwirkung eines beendeten Konflikts

Inhalt, Ton oder Zeitpunkt der Rezension können darauf hindeuten, dass kein sachlicher Bewertungszweck, sondern eine nachträgliche Belastung des Unternehmens im Vordergrund steht.

Wann kann eine Ex-Mitarbeiter-Bewertung bei Google unzulässig sein?

Nicht jede negative Bewertung aus dem Arbeitsumfeld ist angreifbar. Eine rechtliche Prüfung ist jedoch insbesondere dann angezeigt, wenn die Rezension über zulässige Kritik hinausgeht.

Fehlende oder unzureichende Tatsachengrundlage

Auch ein ehemaliger Mitarbeiter kann sich nicht auf beliebige Behauptungen stützen. Maßgeblich ist, ob der konkrete Inhalt noch auf realen, zutreffenden Tatsachen beruht.

Erfundene oder unzutreffende Tatsachenbehauptungen

Enthält die Bewertung konkrete falsche Angaben, kann dies einen eigenständigen rechtlichen Angriffspunkt darstellen.

Schmähkritik oder reine Herabsetzung

Wenn nicht mehr die sachliche Auseinandersetzung, sondern die Diffamierung des Unternehmens oder einzelner Personen im Vordergrund steht, verschiebt sich die rechtliche Bewertung deutlich.

Offenlegung interner oder vertraulicher Informationen

Werden betriebsinterne Vorgänge, vertrauliche Abläufe oder schützenswerte Informationen offenbart, kann das die Unzulässigkeit der Bewertung begründen oder verstärken.

Unzulässige Nennung von Mitarbeitern oder Verantwortlichen

Auch die konkrete Benennung oder identifizierbare Beschreibung einzelner Personen kann rechtlich problematisch sein.

Rezensionen richtig einordnen

Gerade bei Ex-Mitarbeiter-Bewertungen ist eine differenzierte Prüfung besonders wichtig.

Nicht jede scharfe oder unangenehme Bewertung überschreitet automatisch die Grenze zur Unzulässigkeit. Vorsicht ist daher insbesondere geboten, wenn

Gerade in diesem Bereich genügt eine spontane Einordnung oft nicht. Entscheidend ist eine nüchterne und präzise Prüfung des Einzelfalls.

Was sollten Sie bei einer Ex-Mitarbeiter-Bewertung nicht vorschnell tun?

Nicht vorschnell öffentlich reagieren

Eine spontane Antwort in der Google-Antwortfunktion kann die Situation verschärfen und zusätzliche rechtliche oder kommunikative Probleme erzeugen.

Nicht nur mit dem beendeten Arbeitsverhältnis argumentieren

Dass jemand früher bei Ihnen beschäftigt war, macht die Bewertung für sich genommen noch nicht unzulässig.

Nicht mit pauschalen Vorwürfen arbeiten

Die Beanstandung muss sauber begründet werden. Es reicht nicht aus, eine Bewertung lediglich als „Racheaktion“ oder „unfair“ zu bezeichnen.

Nicht zu lange abwarten

Gerade Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld können die Außenwirkung des Unternehmens erheblich belasten, wenn sie über längere Zeit sichtbar bleiben.

Kosten und Leistungsumfang – fair nach Bedarf

Wir legen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung unserer Leistungen. Für besonders einfach gelagerte Kleingewerbe-Einzelfälle ist bei geringem Aufwand bereits ein reduzierter Einstiegspreis möglich.

Kleingewerbe
Einzelfall

46,50 € ¹

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

3er-Bewertungs­kontingent für 12 Monate

130,00 € ³

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) | Gesamt: 390 € / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Vorkasse

immer inklusive:

³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Pauschalhonorar
Einzelfall

150,00 € ²

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

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³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

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² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Auf Anfrage bieten wir weiterführende Beratungsleistungen an – etwa mit Vergünstigungen bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen sowie für umfassende Bewertungsaudits oder ein dauerhaftes Monitoring.

Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein fallbezogenes individuelles Angebot!

So läuft die Prüfung einer Google-Bewertung ohne Kundenkontakt ab

1

Bewertung übermitteln

Sie senden uns den Link oder einen Screenshot der zu beanstandenden Google-Bewertung.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob die Bewertung rechtlich angreifbar erscheint und ob sich aus Inhalt, Hintergrund und Umständen belastbare Angriffspunkte ergeben.

3

Außergerichtliche Beanstandung gegenüber Google

Wenn Sie uns beauftragen, machen wir Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend, übernehmen die Korrespondenz und überwachen das Verfahren bis zur Entscheidung.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

Für eine erste anwaltliche Einschätzung sind insbesondere hilfreich:

Auch wenn noch nicht alles vollständig vorliegt, können Sie den Fall bereits einreichen. Wir sagen Ihnen, welche Informationen für die weitere Prüfung benötigt werden.

Warum anwaltliche Prüfung bei Ex-Mitarbeiter-Bewertungen sinnvoll sein kann

Bewertungen aus dem Arbeitsumfeld sind häufig komplexer als klassische Kundenrezensionen. Sie bewegen sich an der Schnittstelle von Meinungsfreiheit, Tatsachenbehauptung, Persönlichkeitsrecht und gegebenenfalls auch Vertraulichkeits- oder Datenschutzfragen.

Gerade deshalb ist in solchen Fällen eine vorschnelle Reaktion selten sinnvoll. Es geht nicht nur darum, ob eine Bewertung unangenehm oder rufschädigend wirkt, sondern ob sich ihre Unzulässigkeit im konkreten Fall rechtlich belastbar begründen lässt.

Eine anwaltliche Prüfung kann hier insbesondere dort sinnvoll sein, wo interne Kenntnisse, personenbezogene Bezüge, unzutreffende Behauptungen oder herabsetzende Formulierungen zusammenkommen.

Für welche Unternehmen Ex-Mitarbeiter-Bewertungen besonders kritisch sind

Arbeitgeber mit hohem Vertrauensanspruch

Gerade dort, wo Außenwirkung und Reputation besonders eng zusammenhängen, können Bewertungen aus dem Innenverhältnis erheblich wirken.

Praxen, Kanzleien und beratungsnahe Berufe

In sensiblen Vertrauensberufen können schon einzelne problematische Bewertungen die Wahrnehmung stark beeinflussen.

Hotels, Gastronomie und Dienstleistungsunternehmen

Unternehmen mit hoher Sichtbarkeit und starkem Personalbezug sind besonders anfällig für öffentlich wahrnehmbare Konflikte.

Handwerksbetriebe

Auch im Handwerk kann eine interne Konfliktbewertung die Außenwirkung und Anfragelage spürbar beeinträchtigen.

Unternehmen mit mehreren Standorten oder größerem Personalbestand

Wo mehr Personen Zugang zu internen Abläufen haben, steigt regelmäßig auch die Angriffsfläche für problematische Bewertungen aus dem Innenverhältnis.

Häufige Fragen zu Ex-Mitarbeiter-Bewertungen bei Google

Nicht jede Bewertung eines ehemaligen Mitarbeiters ist unzulässig. Entscheidend ist, ob der Inhalt auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die rechtlichen Grenzen zulässiger Kritik wahrt.

Nein. Eine negative Bewertung ist nicht allein deshalb unzulässig, weil sie kritisch oder unangenehm ist. Maßgeblich ist der konkrete Inhalt.

Vor allem unzutreffende Tatsachenbehauptungen, reine Herabsetzung, die Offenlegung interner Informationen und die unzulässige Nennung einzelner Personen können rechtlich relevant sein.

Das Pauschalhonorar beträgt 150 EUR netto (178,50 € inkl. MwSt.) pro Einzelfall. Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt vor einer Beauftragung.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden.

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Anwaltliche Ersteinschätzung

Übermitteln Sie uns den Link oder einen Screenshot der beanstandeten Bewertung. Sie erhalten eine erste juristische Einschätzung der Erfolgsaussichten – unverbindlich und ohne Kostenrisiko.

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