Fake-Google-Bewertung löschen lassen

Wenn eine Google-Bewertung erkennbar nicht auf einem echten Kontakt beruht, in wesentlichen Punkten erfunden wirkt oder gezielt auf eine Schädigung Ihres Unternehmens angelegt ist, sollte der Fall rechtlich geprüft werden. Wir prüfen, ob belastbare Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Beanstandung der Bewertung bestehen, und machen ggf. Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend.

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Wenn eine Google-Bewertung nicht echt wirkt

Nicht jede negative Google-Bewertung, die nicht nachvollziehbar erscheint, kann als „unwahr“ beanstandet werden. 

Es gibt jedoch Konstellationen, in denen erhebliche Zweifel daran bestehen, dass die Bewertung auf wahren Tatsachen beruht oder auch überhaupt ein realer Kunden-, Leistungs-, Behandlungs-, Buchungs- oder Auftragskontakt zugrunde liegt.

Typisch sind Fälle, in denen

Ob darin bereits eine rechtlich angreifbare Bewertung liegt, hängt vom konkreten Einzelfall und der Formulierung der Bewertung ab. Entscheidend ist nicht die Schilderung eines bloßen Verdachts, sondern ob sich die fehlende Tatsachengrundlage oder eine sonstige Unzulässigkeit nachvollziehbar darlegen lässt.

Was ist eine Fake-Google-Bewertung?

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist mit einer „Fake-Google-Bewertung“ meist eine Rezension gemeint, die nicht auf einer echten Erfahrung beruht oder in manipulativer Absicht abgegeben wurde.

Rechtlich ist der Begriff zunächst unscharf. Maßgeblich ist, ob der Bewertung ein hinreichender tatsächlicher Bezug zu Ihrem Unternehmen fehlt oder der Inhalt aus anderen Gründen unzulässig ist.

Problematisch kann eine Bewertung insbesondere dann sein, wenn:

nie ein Kunden-, Patienten-, Gästekontakt- oder Auftragsverhältnis bestand,

der geschilderte Sachverhalt erkennbar „frei erfunden“ wirkt oder klar widerleglich ist,

das Profil und der Inhalt nicht zu einem realen Vorgang passen,

oder der Eintrag sichtlich Teil einer gezielten Schädigungs- oder Manipulationshandlung ist.

Es geht also nicht nur darum, ob eine Bewertung „verdächtig aussieht“, sondern ob sich ihre fehlende Grundlage oder sonstige Unzulässigkeit im Einzelfall tragfähig begründen lässt.

Woran kann man eine Fake-Google-Bewertung erkennen?

Nicht jeder Verdacht trägt rechtlich. Es gibt jedoch typische Konstellationen, bei denen eine genaue Prüfung naheliegt.

Kein zuordenbarer Kontakt

Der benannten  bewertenden Person lässt sich kein Kunden-, Termin-, Behandlungs-, Buchungs- oder Auftragsvorgang zuordnen.

Unklare oder erfundene Schilderung

Die Bewertung enthält Angaben zu Abläufen, Leistungen oder Situationen, die sich in Ihrem Unternehmen so nicht zugetragen haben können

Auffällig pauschaler Inhalt

Die Rezension bleibt vage, nennt keine nachvollziehbaren oder überprüfbaren Angaben und wirkt konstruiert und nicht tatsächlich „erlebt“.

Mehrere ähnliche Bewertungen in kurzer Zeit

Wenn mehrere Rezensionen in ähnlicher Ausdrucksweise, mit gleicher Tendenz, gleichem Urteil und/oder auffälligem Zeitabstand erscheinen, ohne dass ein Bezug zueinander besteht, kann dies auch auf koordinierte Angriffe oder manipulative Muster hindeuten.

Unplausibles Bewertungsprofil

Auch das Profil eines Bewertenden selbst kann Zweifel an einem echten Erfahrungsbezug begründen. Einmalige negative Bewertungen von auffälligen Profilen können darauf hindeuten, dass es sich um ein einmaliges Vorgehen mit einer gezielten Schädigungsabsicht handelt. Entscheidend ist immer die Gesamtschau des jeweiligen Falls.

Wann kann eine Fake-Google-Bewertung unzulässig sein?

Eine rechtliche Prüfung ist vor allem dann angezeigt, wenn eine Bewertung keinen ausreichenden tatsächlichen Bezug zu Ihrem Unternehmen erkennen lässt oder weitere Umstände gegen ihre Zulässigkeit sprechen.

Kein echter Kunden- oder Leistungskontakt

Wenn die bewertende Person nie Kunde, Patient, Gast oder Auftraggeber war, fehlt auch die notwendige Grundlage für die Rezension. Wer nicht tatsächlich Leistungsempfänger war, soll diese auch nicht bewerten können.

Fehlende Tatsachengrundlage

Auch ein loser oder vorgeschalteter Kontakt, wie beispielsweise eine bloße Terminanfrage, ein Kontakt zum bewerteten Unternehmen ohne konkreten Leistungsbezug oder eine Erfahrung „von Hörensagen“, rechtfertigen nicht keine Bewertung. Entscheidend ist, ob sich der konkrete Inhalt auf eine reale Erfahrung mit der bewerteten Leistungserbringung stützen lässt.

Erfundene Tatsachenbehauptungen

Enthält die Rezension konkrete falsche Behauptungen, kann darin ein eigenständiger rechtlicher Angriffspunkt liegen.

Beleidigender oder diffamierender Charakter

Wenn zu der mutmaßlich falschen Grundlage noch Schmähkritik, Beleidigung oder reine Herabsetzung hinzutreten, verschärft das die rechtliche Bewertung deutlich.

Verstoß gegen Richtlinien

Bestimmte Inhalte können auch unabhängig vom Wahrheitsgehalt gegen Plattformrichtlinien verstoßen.

Herausfordernde Rezensionen richtig einordnen

Nicht jede unbekannte oder unangenehme Bewertung kann erfolgreich als „Fake-Bewertung“ beanstandet werden. 

Vorschnelle Schlüsse können bei einer Überprüfung durch das Portal oder spätestens bei einer Stellungnahme des Bewertenden auch zu einer Verfestigung einer unzutreffenden Bewertung führen.  Die Bewertung wird dann trotz falscher Behauptungen nicht mehr entfernt.

Besonders sorgfältig muss geprüft werden, wenn

Gerade an dieser Stelle zeigt sich der Unterschied zwischen einer vorschnellen Verdachtseinschätzung und einer tragfähigen rechtlichen Begründung. Eine vorschnelle Einordnung kann ungenau sein und strategisch ins Leere laufen. 

Das bloße und pauschale Bestreiten der Authentizität einer Bewertung reicht nicht aus, um deren Entfernung zu erreichen. Ein erfolgloser Versuch, die Authentizität in Frage zu stellen, genügt hingegen auch bei unwahren Behauptungen oft, damit der Plattformbetreiber sie als zutreffend ansieht.

Was sollten Sie bei einer mutmaßlichen Fake-Bewertung nicht vorschnell tun?

Nicht vorschnell öffentlich antworten

Eine spontane Reaktion über die Google-Antwortfunktion kann die Situation verschärfen oder unnötige Angriffsfläche schaffen. 

Wer trotz falscher Behauptungen auf eine Bewertung eingeht, erweckt bei Google den Anschein der Authentizität. Das kann dazu führen, dass ein späteres Bestreiten nicht mehr als glaubwürdig erscheint.

Nicht allein auf den ersten Eindruck vertrauen

Ein unbekannter Name oder ein auffälliges oder merkwürdig wirkendes Profil genügt für sich genommen noch nicht. Es bedarf einer Betrachtung aller Umstände. 

Ein Abgleich mit der Praxis des Plattformbetreibers in Vergleichsfällen ist immer anzuraten.

Nicht mit pauschalen Vorwürfen arbeiten

Eine Beanstandung sollte schon in der ersten Beanstandung rechtlich sauber und nachvollziehbar begründet werden. 

Bloße Vermutungen oder unsubstantiierte Gegenbehauptungen helfen regelmäßig nicht weiter.

Nicht zu lange abwarten

Wenn eine erkennbar problematische Bewertung stehen bleibt, kann das unmittelbar Ihre Außenwirkung belasten und Folgeprobleme auslösen. Je länger eine unzutreffende Bewertung zugänglich ist, desto größer sind die Auswirkungen und desto eher erscheint sie als wahr und zutreffend. 

Gerade neue Bewertungen werden typischerweise zuerst gelesen. Zudem werden gerade bei einer Vielzahl von Bewertungen oft negative Bewertungen gezielt gesucht.

Kosten und Leistungsumfang – fair nach Bedarf

Wir legen Wert auf eine klare, nachvollziehbare und dem tatsächlichen Aufwand entsprechende Vergütung unserer Leistungen. Für besonders einfach gelagerte Kleingewerbe-Einzelfälle ist bei geringem Aufwand bereits ein reduzierter Einstiegspreis möglich.

Kleingewerbe
Einzelfall

46,50 € ¹

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

3er-Bewertungs­kontingent für 12 Monate

130,00 € ³

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) | Gesamt: 390 € / zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Vorkasse

immer inklusive:

³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Pauschalhonorar
Einzelfall

150,00 € ²

pro Einzelfall / zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.)

immer inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

immer inklusive:

¹ zzgl. 19% MwSt. (55,34 € inkl. MwSt.) | Der reduzierte Einstiegspreis von 46,50 € ist möglich bei: Kleingewerbe in einfach gelagerten Einzelfällen mit einem anzunehmenden Gegenstandswert von maximal 1.000 € und nur bei einzelnen 1-Stern-Google-Bewertungen ohne Begründung, ohne identifizierbaren Kunden und ohne feststellbaren Kundenkontakt (Fake-Bewertung). Die Vergütung orientiert sich an den gesetzlichen Gebühren nach §§ 2, 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG (Gegenstandswert von 1.000 € und Gebührenansatz von 0,5 wegen geringen Aufwands und geringer Schwierigkeit); in allen anderen Fällen höher.

immer inklusive:

³ zzgl. 19% MwSt. (154,70 € inkl. MwSt.) je Bewertung, Zahlung: Vorkasse, gesamt 390 € zzgl. 19% MwSt. (464,10 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

immer inklusive:

² zzgl. 19% MwSt. (178,50 € inkl. MwSt.) | Das Honorar umfasst die gesamte außergerichtliche Bearbeitung rund um die Beanstandung einer Rezension gegenüber dem Plattformbetreiber, ohne dass zusätzliche Kosten wie eine Auslagenpauschale o.ä. anfallen. Es kommt lediglich die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu. Die Abrechnung erfolgt hierbei auf Basis eines Pauschalhonorars für die außergerichtliche Tätigkeit und weicht damit von den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab (vgl. § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung).

Individuelle Angebote auf Nachfrage

Auf Anfrage bieten wir weiterführende Beratungsleistungen an – etwa mit Vergünstigungen bei einer größeren Anzahl von Bewertungsbeanstandungen sowie für umfassende Bewertungsaudits oder ein dauerhaftes Monitoring.

Sprechen Sie uns an, wir machen Ihnen ein fallbezogenes individuelles Angebot!

So läuft die Prüfung einer Fake-Google-Bewertung ab

1

Bewertung übermitteln

Sie senden uns den Link oder einen Screenshot der zu beanstandenden Google-Bewertung.

2

Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob die Bewertung rechtlich angreifbar erscheint und ob sich der Verdacht auf eine unzulässige Fake-Bewertung belastbar begründen lässt.

3

Außergerichtliche Beanstandung gegenüber Google

Wenn Sie uns beauftragen, machen wir Ihren Löschungsanspruch gegenüber Google außergerichtlich geltend, übernehmen die Korrespondenz und überwachen das Verfahren bis zur Entscheidung.

Welche Unterlagen helfen bei der Prüfung?

Für eine erste anwaltliche Einschätzung sind insbesondere folgende Informationen hilfreich:

Auch wenn noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann der Fall bereits eingereicht werden. Wir sagen Ihnen dann, welche Informationen für die weitere Prüfung sinnvoll sind.

Warum anwaltliche Prüfung bei Fake-Bewertungen sinnvoll sein kann

Der bloße Verdacht auf eine Fake-Bewertung genügt für sich genommen nicht. Entscheidend ist, ob sich die Unzulässigkeit der Rezension im konkreten Fall tragfähig begründen lässt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen bloßem Ärger über eine verdächtige Bewertung und einer strukturierten rechtlichen Prüfung. Es geht nicht nur darum, eine Rezension zu melden, sondern die fehlende Tatsachengrundlage oder eine sonstige Unzulässigkeit nachvollziehbar darzulegen.

Eine anwaltliche Prüfung ist deshalb vor allem dort sinnvoll, wo der Fall präzise eingeordnet und rechtlich belastbar aufbereitet werden muss.

Für welche Unternehmen Fake-Google-Bewertungen besonders kritisch sind

Ärzte und Praxen

Im sensiblen Vertrauenskontext medizinischer Leistungen können schon einzelne problematische Bewertungen erheblich wirken.

Hotels und Gastronomie

Bewertungen beeinflussen Buchungs- und Besuchsentscheidungen häufig unmittelbar.

Handwerker

Bei regionaler Nachfrage kann bereits eine einzelne auffällige Rezension spürbare Auswirkungen auf Anfragen und Aufträge haben.

Dienstleister

Lokale und regionale Dienstleister sind oft in besonderem Maß auf ihr Google-Profil angewiesen.

Unternehmen mit mehreren Standorten

Mehrere Profile erhöhen die Sichtbarkeit – zugleich aber auch die Angriffsfläche für problematische Bewertungen.

Lassen Sie Ihre mutmaßliche Fake-Google-Bewertung jetzt kostenlos anwaltlich einschätzen

Anwaltliche Ersteinschätzung

Übermitteln Sie uns den Link oder einen Screenshot der beanstandeten Bewertung. Sie erhalten eine erste juristische Einschätzung der Erfolgsaussichten – unverbindlich und ohne Kostenrisiko.

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